Ehepaar mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit
Oktober 1, 2015 | 50,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Erst einmal zur Gundsituation. Seit August 2015 bin ich mit meiner Frau verheiratet. Meine Staatsangehörigkeit ist deutsch und die meiner Ehefrau griechisch. Aktuell besitze ich die Steuerklasse I. Mein Hauptwohnsitz ist in Ort A (Bayern) und meine Arbeitsstelle ist in Ort B (Bayern). Die Entfernung zwischen A und B ist 120km. Meine Ehefrau lebt bis voraussichtlich noch Mai 2016 in Griechenland. Ich pendle jede 2. Woche von Deutschland nach Griechenland und arbeite dort eine Woche im Home Office. Meine Ehefrau ist in Griechenland tätig als Freiberuflerin.
Meine erste Frage ist nun, welche Steuerklassen-Änderung kann ich vornehmen, nun da wir verheiratet sind?
Meine zweite Frage ist, kann ich bei diesem Konzept eine doppelte Haushaltsführung geltend machen?
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage teile ich auf Basis Ihrer Angaben mit:
- Da Ihre Frau eine EU-Staatsbürgerin ist, kann Sie auf Antrag (im ESt-Formular im Mantelbogen!) wie eine unbeschränkt steuerpflichtige Person behandelt werden, obwohl sie in 2015 keinen Wohnsitz im Inland hat, § 1a Abs.1 Nr. 2 EStG. Damit können Sie in der ESt die Zusammenveranlagung bzw. den evt. günstigeren Splittingtarif wählen.
- Daraus folgt auch, dass Sie mit der Heirat wählen können zwischen den Steuerklassen IV IV oder III V, unabhängig davon, ob Ihre Frau eine nichtselbständige Tätigkeit gar nicht ausübt. Die Steuerklassenwahl ist jedoch nur für den unterjährigen Lohnsteuerabzug relevant und hat mit der endgültigen Steuer am Jahresende nichts zu tun. Steuerklasse IV wirkt tendenziell wie Steuerklasse I. Sie sollten sich hier nicht zu viel mit \"Rechenspielen\" auseinandersetzen, die Variante IV IV ist grundsätzlich die \"sicherere\".
- Die Einkünfte Ihrer Ehefrau aus der freiberuflichen Tätigkeit in Griechenland werden nur in Griechenland versteuert und dürfen in DE nicht besteuert werden, sofern Ihre Frau keine \"feste Einrichtung\" in DE hat und die Tätigkeit dort verrichtet.
- Eine doppelte Haushaltsführung schließlich kann jedoch aus dieser Konstellation leider nicht abgeleitet werden. Sie haben keine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung, sondern Ihre Frau wohnt einfach an einem anderen Ort. Die Reisen dorthin sind privat veranlasst.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen!
MfG
P. Färber (StB)
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