Ist ein Genossenschaftsanteil ebenbürtig zu selbstgenutztem Wohneigentum als Altersvorsorge?
Selbstgenutztes Wohneigentum nimmt als Vermögensform eine gewisse Sonderstellung ein. Keine Anrechnung auf Hartz4, Pfändungssicher, die Zinsen können abgesetzt werden und Vorteile für Freiberufler, Riester ... . Gelten diese Eigenschaften auch, wenn die privat genutzte Fläche als Genossenschaftsanteil erworben wurde? Die Bundesregierung sagt "auch der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften wird belohnt". Hier bezieht man sich auf die Altersvorsorge. Unterscheidet sich selbstgenutzter Immobilienbesitz überhaupt von Genossenschaftsanteilen, und wenn ja, inwiefern? Ist ein Genossenschaftsanteil für eine Altersvorsorge geeignet, und mit welchen Einschränkungen? Mich Interessiert die Frage vor allem aus der Perspektive eines Freiberuflers.