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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Anfrage ob gewerbe erforderlich und wie steuerlich anzusetzen kleinunternehmerregelung oder nicht nehmen

Habe 500 Eur bei "Getprofitadz" mal eingezahlt und damit 25 Werbepakete gekauft am 01.12.15. Wollte es mal ausprobieren. Jetzt mache ich meine private EKST-Erklärung über einen lohnsteuerhilfeverein. Die Einnahmen daraus habe ich gedacht kann meine Beraterin beim Lohnsteuerhilfeverein bestimmt als sonstige Einnahmen einfach angeben und meine Einnahmen/Gewinne wären alle versteuert. Geht das oder muss ich dafür ein separates Gewerbe anmelden? Wenn ja, darf das mein Lohnsteuerhilfeverein dann noch für mich machen oder muss ich mir dann nur für das Gewerbe einen Steuerberater suchen? Heist dann EKST-Erklärung privat bleibt weiterhin bei meinem
Lohnsteuerhilfeverein und das Kleingewerbe macht dann ein Steuerberater für mich, geht das auch bzw. ist das sinnvoll? Möchte so wenig aufwand wie möglich haben, aber das wichtigste ist für mich, das alles ganz steuerlich Korrekt abläuft und in den Erklärungen fürs Finanzamt angegeben und versteuert wird.
Jetzt erhalte ich seit dem 01.12.15 regelmäßig kleine umsatzbeteiligungen nur dafür das ich 25 Werbepakete gekauft habe.
Für die 25 Werbepakete habe ich auch Credits erhalten, womit ich die Werbemöglichkeiten Banner etc. kaufen kann um z.B. meinen eigene oder eine Fremde Website zu bewerben.
Aber selbst wenn ich nicht werbebanner schalte, erhalte ich regelmäßig Geld, da ich für meine gekauften 25 Werbepakete lebenslang eine Umsatzbeteiligung erhalte. Kauft irgendjemand ein Werbepaket erhalte ich eine Umsatzbeteiligung davon. Ich muss niemanden werben oder ansprechen, und erhalte somit trozdem geld.
Die hälfte von dem Geld MUSS ich wieder in Werbepakete investieren von der umsatzbeteiligung, die kann ich mir nicht auszahlen lassen. somit erhalte ich regelmäßig alleine nur von allen mitgliedern die bisher registriert sind schon umsatzbeteiligungen die regelmäßig fliessen ohne dass wir dafür neue Mitglieder benötigen. Kein ansprechen oder Werben von neuen mitgliedern erforderlich. Das System läuft alleine mit den vorhandenen.
Für das geld das ich erhalte muss ich doch bestimmt ein Gewerbe anmelden?
1) Wenn ich ein Kleingewerbe anmelde, welchen Verwendungszweck gebe ich dann am besten für diese Einkommensart genau an? "Erziehlung von Einnahmen im Internet aus dem Kauf von Werbepaketen in Form von Umsatzbeteiligungen und Provisionen sowie durch die Erziehlung von Einnahmen durch die Platzierung von eigener Werbung im Internet als Banner oder in Form von einer eigenen Website."
Kann man das so schreiben bei der Gewerbeanmeldung als Verwendungszweck? wäre das korrekt als Verwendungszweck oder muss da was anderes stehen damit das korrekt in der Gewerbeanmeldung ist.
2) Ich gehe davon aus, das ich das geld (50%anteil)was ich auszahlen lassen kann sowie das Geld was wieder reinvestiert werden muss(die anderen50%), das ich beides als Gewinn beim finanzamt in der Steuererklärung angeben muss. Die Frage ist jetzt, kann ich meine ersteinzahlung über 500 EUR steuerlich als investitionskosten absetzen sowie die 50% Gewinn die wieder reinvestiert werden müssen, kann ich die auch steuerlich als investition absetzen? Das würde dann bedeuten das ich 100%Gewinn mache, alles versteuern muss, davon aber die 50% die wieder investiert werden müssen gleichzeitig direkt wieder mit absezten kann als investion, und nur noch meine restlichen 50% letztendlich als Gewinn zum versteuern übrig bleiben Und wenn ich diese 50% auch wieder in Werbepakete investiere habe ich 100% meines erhaltenen Gewinns wieder reinvestiert und hätte nichts zum versteuern ist das richtig oder wie würde das genau aussehen.
3)dann sehe ich noch das Problem nach der Frage mit der Umsatzsteuerpflicht oder VOrsteuer. Vorsteuer habe ich nicht da ich nichts einkaufen muss. Aber wie soll ich eine umsatzsteuer ausweisen, ich habe doch gar keine rechnungen die ich erhalte oder schreiben muss. Oder fällt dabei keine umsatzsteuer an.
4)Ich zahle ja keine vorsteuer oder erhalte auch keine umsatzsteuer bei diesen Geschäften und erhalten auch keine Rechnungen darüber, stellt sich also für mich die Frage der Absetzbarkeit oder angabe beim FA.
5)ich hätte jetzt gesagt ich wähle bei der gewerbeanmeldung die Möglichkeit das ich von der Umsatzsteuerpflicht
erstmal befreit bin. Das wäre für mich nur logisch, da ich ja auch keine UMST erhalte oder Vorsteuer bezahle.
Bis zu einer grenze von 17900 Eur glaube ich, wäre das nicht das Problem. Aber was ist wenn ich auf Dauer
z.B. 60000 EUR an Umsatzbeteiligung und Provisionen erhalten würde. Dann dürfte ich die Kleingewerberegelung
ja nicht mehr in Anspruch nehmen und wäre verpflichtet umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.
Aber jetzt die Frage die darauf abziehlt, wenn ich doch gar keine bezahlen muss beim Kauf von Werbepaketen und beim erhalt der umsatzbeteiligung wie soll ich das dann machen oder ausweisen.
Kann ich die Investitionen bzw. die Käufe der Werbepakete eigentlich immer absetzen also wenn ich umsatzsteuerpflichtig wäre und bei der kleingewerberegelung oder gibt es varianten wo ich gar nichts absetzen kann an Aufwendungen bzw. investitonen.
Habe wie gesagt bisher nur meinen Lohnsteuerhilfeverein, einen separaten steuerberater müsste ich mir wenn noch suchen.
Und wie lange kann man ein Gewerbe überhaupt rückwirkend anmelden. macht es sinn das Gewerbe rückwirkend vom 01.12.15 anzumelden(c.a 95 EUR Gewinn bis 31.12.15 erzielt mit 500 EUR einsatz)
oder das gewerbe erst ab dem 01.01.16 anzumelden.
Muss mich noch um alles kümmern was relevant ist.
Bin wirklich für ihre Antworten sehr dankbar, da ich nichts machen will was nicht steuerlich korrekt ist, abläuft.
Ich möchte das alles von Anfang an korrekt abläuft.
Sie können mir die Antwort gerne an meine Email-Adresse schicken:
nebeneinkommen24@aol.com Vielen dank.

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