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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Grunderwerbsteuer bei Auflösung einer Erbengemeinschaft

Hallo,

ich habe eine Frage zur Grunderwerbsteuer.

Es gibt eine Erbengemeinschaft (zwei Geschwister) die ein Haus geerbt haben und das nun seit längerem besitzen. Der Sohn einer der Beteiligten möchte das Haus jetzt zusammen mit seiner Frau kaufen. Meines Wissens nach ist der Teil des Vaters von der Grunderwerbsteuer befreit. Der Teil der Tante nicht.

Kann der Vater nicht unter Auflösung der Erbengemeinschaft der Schwester ihren Teil abkaufen. Ist das ebenfalls von der Grunderwerbsteuer befreit, § 3 Nr. 3 Grunderwerbsteuergesetz? Und wenn das möglich ist kann der Sohn dann eine logische Sekunde später dann von dem Vater kaufen?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

StB Patrick Färber

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten:

Die endgültige personelle und sachliche Auseinandersetzung fällt unter die Befreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG (Vater erhält von Tante 50%).

Der anschließende Weiterverkauf ist möglich und wird wiederum von der Befreiung des § 3 Nr. 6 GrEStG erfasst. Dies gilt nach S.2 der Vorschrift auch für die Schwiegertochter.

Sie sollten aber unbedingt 2 getrennte Beurkundungen daraus machen. Die erste Erbauseinandersetzung ist nur wegen § 3 Nr. 3 GrEStG steuerfrei. Dies muss aus der Beurkundung deutlich werden. Unter normalen Umständen wäre dies nicht befreit.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

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Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

StB Patrick Färber