Grunderwerbsteuer bei Auflösung einer Erbengemeinschaft
Hallo,
ich habe eine Frage zur Grunderwerbsteuer.
Es gibt eine Erbengemeinschaft (zwei Geschwister) die ein Haus geerbt haben und das nun seit längerem besitzen. Der Sohn einer der Beteiligten möchte das Haus jetzt zusammen mit seiner Frau kaufen. Meines Wissens nach ist der Teil des Vaters von der Grunderwerbsteuer befreit. Der Teil der Tante nicht.
Kann der Vater nicht unter Auflösung der Erbengemeinschaft der Schwester ihren Teil abkaufen. Ist das ebenfalls von der Grunderwerbsteuer befreit, § 3 Nr. 3 Grunderwerbsteuergesetz? Und wenn das möglich ist kann der Sohn dann eine logische Sekunde später dann von dem Vater kaufen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!