Fahrtenbuch
Februar 3, 2011 | 20,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Guten Tag,
Ich bin Einzelunternehmer (IT+ EDV) und muss alle 3 Monate Umsatzsteuer Zahlen.
Komme fast an 50000 € Umsatz im Jahr.
Habe mir im April 2009 einen Firmenwagen für 28000 € gekauft
und davon die Vorsteuer bekommen.
Für 2009 hat das Finanzamt die 1 Prozentregelung angewendet.
Seit 2010 führe ich ein anerkanntes Elektronisches Fahrtenbuch.
Wie muss das Fahrtenbuch beim Jahresabschluss beim Finanzamt abgerechnet werden ?
So das die 1 Prozentregelung nicht mehr greift.
MFG
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Sie ermitteln anhand der Eintragungen im Fahrtenbuch den Anteil der Privatfahrten. Entsprechend diesem Anteil buchen Sie Erträge aus unentgeltlichen Wertabgagben (Nutzung des Kfz) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen für das Fahrzeug.
Diese Erträge sind nur dann umsatzsteuerpflchtig, wenn aus den zugrundeliegenden Kosten der Vorsteuerabzug möglich war. Die Kosten sind also zunächst in steuerpflichtige und steuerfreie Aufwendungen (z.B. Versicherungen) aufzuteilen.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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