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Frag einen Steuerberater zum Thema Jahresabschluss

Umsatzsteuererklärung 2020

Thema: Umsatzsteuermeldung 2020

Gemäß Lexware-Office besteht für 2020 (Gründungsjahr) eine Umsatzsteuer-Zahllast aus 126,40€ Umsatzsteuer und einer abziehbaren Vorsteuer von 332,97€, was zu einer Zahllast von -206,57€ führt.

Soweit so gut, habe alles in Elster eingetragen, ABER: Im Januar 2021 wurde für den Dezember 2020 (Anmeldungszeitraum) eine Umsatzsteuervoranmeldung durchgeführt. Dabei habe ich bei der 35: 790€, bei der 36: 126,40€ (alles Steuerpflichtige Umsätze), bei der 66: 55,14€ abziehbare Vorsteuerbeträge, was dann zu einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung/Überschuss von 71,26€ führt (83). Sonst wurde für 2020 keine Voranmeldung durchgeführt.

Frage: wo setze ich die die 71,26€ ein? Unter Ziffer 168 „Vorauszahlungssoll“? Ich würde dann ja 206,57€+71,26€ als Erstatttungsanspruch an das Finanzamt übermitteln. Die 71,26€ wurden übrigens am 10.01.2021 an das Finanzamt gezahlt.
Ist das so richtig, oder denke ich falsch?

Steuerberater Knut Christiansen

Hallo und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage gebe ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung.

In der Umsatzsteuererklärung geben Sie zunächst wie von Ihnen auch durchgeführt alle Umsätze, die daraus resultierende Umsatzsteuer sowie die Vorsteuer an. Daraus ergibt dich dann die Zahllast bzw. bei Ihnen ein Guthaben. Wenn Sie jetzt für Dezember 2020 eine Vorauszahlung geleistet haben, erhöht diese Ihr Guthaben. Ihre Eintragung unter „Vorauszahlungssoll“ wäre also korrekt. Das haben Sie also insgesamt richtig interpretiert. Dabei ist es für die Umsatzsteuererklärung übrigens unerheblich, dass die Zahlung erst in 2021 erfolgt ist.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich bitte noch einmal.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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