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Frag einen Steuerberater zum Thema Jahresabschluss

Änderung Feststellungserklärung EÜR

Ich habe für das Jahr 2010 aus Gewerbeeinkünften eine Feststellungserklärung abgegeben, für die auch ein Bescheid erging. Die Einkommensteuer 2010 wird erst jetzt erstellt. Der FB ist somit noch vorläufig. Das hat mir das FA auch bestätigt. Aufgrund der Vorläufigkeit habe ich meine EÜR geändert mit der Bildung eines zusätzlichen Investitionsabzugsbetrages, den ich in 2013 durch die Anschaffung von div. Büromöbeln auflösen werde. Jetzt will das FA wissen, wieso ich nochmals einen Inv. Abzugsbetrag eingebucht habe, die Änderung will nicht akzeptiert werden.
Tatsache ist, dass ich meinen Gewinn in 2010 reduzieren möchte. Wie soll ich dem FA gegenüber argumentieren?


StB Steffen Becker

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Bitte führen Sie dem Finanzamt gegenüber das BFH-Urteil vom 17.1.2012, AZ VIII R 48/10, als Begründung an, in dem entschieden wurde, das ein Unternehmer gem. § 7g EStG ein Wahlrecht für die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages (IAB) hat, das er unbefristet und bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides ausüben kann.

Link zum Urteil:

http://www2.nwb.de/portal/content/ir/service/news/news_1289905.aspx


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater

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StB Steffen Becker

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E-Mail: stb-becker@arcor.de.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE254007158.

Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland
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Berufsrechtliche Regelungen für Steuerberater sind:
Steuerberatungsgesetz (StBerG),
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB),
Berufsordnung der Steuerberater (BOStB),
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
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