Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Jahresabschluss

Rückerstattung Zoll

Sehr geehrte Damen und Herren,

im letzten Monat hatten wir die Zollprüfung im Haus.
Geprüft wurde 2009,2010 und 2011.
Nach Abschluss der Prüfung hat sich heraus gestellt, dass wir für 2009-2011 zuviel Zoll gezahlt haben, Insgesamt 54000 Euro. Wir haben noch keinen offiziellen Bescheid oder ähnliches. Diese Summe wurde uns nur im Abschlussgespräch nach der Zollprüfung genannt.


Laut Aussage unseres Steuerberaters muss die Rückzahlung
für das Jahr 2011 gebucht werden, da die Jahre 2009 und 2010 schon abgeschlossen wurden. Der Betrag kann auch nicht für 2012 gebucht werden, dies wäre nur möglich wenn die Steuererklärung für 2011 schon abgeschlossen wäre. Es würde auch keinen Sinn machen die Steuer 2011 jetzt schnell abzuschließen , da die Zollprüfung schon vor Abgabe der Steuererklärung 2011 statt gefunden hat. Gerade das Jahr 2011 war sehr gut für uns, und wenn hier noch eine Zollerstatung in Höhe von 50000 Euro hinzu kommt, würden wir eine beträchtlich Summe Steuern zahlen müssen, daher meine Frage ob die Aussage unseres Steuerberates korrekt ist.
Noch zur Infromation wir firmieren als Ltd & Co KG

Mit freundlichen Grüßen
C. Müller

Wirtschaftsprüfer André Hintz

Sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Fraglich ist ob die Gewinnrealisierung in 2011 erfolgte.

Gemäß § 252 HGB ist vorsichtig zu bilanzieren. Gewinne dürfen erst bei Realisation bilanziert werden. Strittige Forderungen sollten erst in dem Wirtschaftsjahres angesetzt werden, in dem der Schuldner den Anspruch anerkennt.

Da die Zollprüfung in 2012 stattgefunden hat und das Ergebnis erst in 2012 Ihnen gegenüber bekannt gegeben wird, wäre eine Bilanzierung in 2011 nicht zulässig. M.E. handelt es sich um ein wertbegründendes Ergebnis in 2012.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


André Hintz
Steuerberater

Steuerberatung@andrehintz.de

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