Vermögensverwaltungskosten als Werbungskosten
April 16, 2022 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
UIch habe mit meiner Bank einen Vermögensverwaltungsvertrag geschlossen, der eine jährliche feste Vergütung in Höhe von 1,25 % + MW-Steuer vorsieht vorsieht.
Meine Kapitalerträge liegen erheblich über dem Sparerfreibetrag.
Kann ich die Verwaltungsvergütung ( ohne Ausgabeabschläge , Depotkosten u.ä,) in der Anlage KAP als Werbungskosten geltend machen, um die Kapitalertragssteuer zu reduzieren?
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage muss ich Ihnen leider mitteilen, dass Gebühren für die Vermögensverwaltung (wie auch andere Werbungskosten) seit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 nach Paragraph 20 Abs. 9 EStG nicht mehr abzugsfähig sind. Abgezogen wird lediglich der Sparerpauschbetrag von 801/1.602€. Besteuert wird dann aber mit maximal 25% Abgeltungssteuer (Kapitalertragsteuer).
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich bitte noch einmal. Ansonsten wünsche ich Ihnen frohe Ostern!
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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