Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Kapitalvermögen

Steuer auf Kapitalerträge

Da meine Partnerin und ich durch Kapitalerträge Vermögen aufbauen möchten, haben sich einige Fragen ergeben:

- Ab wann sind Kapitalerträge durch Aktien einkommenssteuerpflichtig? soweit ich weiß, muss nur die Abgeltungssteuer (25%) gezahlt werden, wenn man bereits eine einkommenssteuerpflichtige Beschäftigung hat. Aber wie ist das für jemanden, dessen einzige Einkommensquelle das Trading ist?
- Welche Steuer auf Kapitalerträge muss gezahlt werden, wenn meine Partnerin in Elternzeit ist?
- Welche Steuer auf Kapitalerträge muss gezahlt werden, wenn meine Partnerin Hausfrau ist?
- Gibt es einen Freibetrag in den jeweiligen Beispielen?

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Fragen möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten.

Kapitalerträge wie Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren oder aus Zins- oder Dividendenerträgen unterliegen der Einkommensteuer. Grundsätzlich kommt hier die so genannte Abgeltungssteuer von 25% zur Anwendung. Insofern wären die Erträge dann nicht mehr zu erklären, weil eine Abgeltungswirkung für die Einkommensteuer erreicht wird. Das gilt auch für Personen, die nur Kapitalerträge erzielen (also auch dann, wenn jemand ausschließlich Hausfrau oder in Elternzeit ist).

Es kann aber im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine so genannte Günstigerprüfung beantragt werden. Ist die tarifliche Einkommensteuer günstiger als 25%, so wird die zuviel bezahlte Kapitalertragsteuer/Abgeltungssteuer anteilig erstattet. Dieser Antrag sollte auf jeden Fall immer dann gestellt werden, wenn außer den Kapitalerträgen keine weiteren Einkünfte vorliegen.

Zudem hat jeder unbeschränkt Steuerpflichtige Bürger einen Sparerfreibetrag von 801 Euro (egal ob angestellt, Hausfrau oder Elterzeit). Kapitalerträge bis zu diesem Betrag sind komplett steuerfrei. Dieser Freibetrag kann schon bei der depotführenden Bank hinterlegt werden, so dass dann bis zu dieser Höhe gar kein Steuerabzug erfolgt.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Kapitalvermögen

Steuerberater Knut Christiansen

Steuerberater Knut Christiansen

Viöl

Ich beantworte Ihre Fragen zur Immobilienbesteuerung, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, GmbH-Besteuerung, Finanzbuchhaltung, sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Gerne stehe ich Ihnen auch auf anderen Gebieten für Fragen zur Verfügung.

Expertenwissen:
  • Steuererklärung
  • Einkommensteuererklärung
  • Mehrwertsteuer
  • Kapitalvermögen
  • Vorsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Abfindung
  • Jahresabschluss
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Vermietung / Verpachtung
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Bilanz
  • Lohnabrechnung
  • Doppelbesteuerung
  • Immobilienbesteuerung
  • Schenkungssteuer
  • Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit
  • Existenzgründung
  • Steuerberaterkosten
  • Sonstige Frage an Steuerberater
  • Steuerklassen
  • ELStAM
vollständiges Profil