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Frag einen Steuerberater zum Thema Kapitalvermögen

Verlustverrechnung aus CFD und Future Handel

Hallo, in 2021 habe ich mich intensiv mit Derivaten und CFDs beschäftigt und auch bei einem ausländischen Broker ein Konto eröffnet.
Für 2021 hatte ich 8.000€ an Gewinntrades und 8.600€ an Verlusttrades womit ich unterm Strich (Gebühren inbegriffen) 600€ Verlust erlitten habe.
Jetzt sagt ja das Finanzamt, das ich bei Terminkontrakten und CFDs max. 20000€ verrechnen darf.

1. Ich habe CFDs und Futures gehandelt, kann ich beide gleich behandeln, da CFD Broker, oder muss ich die Gewinne und Verluste separat ermitteln und aufführen
2. Ich bin mir nicht sicher ob ich von dem ausländischen Broker auch eine Verlustbescheinigung erhalten werde, habe ihn aber angeschrieben. Sollte da nichts kommen, was mache ich dann, reicht dann ein Auszug aus dem Tradekonto als Nachweis?
3. Wie und wo trage ich dann die Werte in das KAP Formular ein. Bei Verlusten ist mir nicht klar ob ich nur die Differenz - also die 600€ Verlust - eintrage oder die ganzen Gewinne (8.000€) und Verluste (8.600) und wie erfolgt dann die Verlustverechnung?

Danke und Grüße

Steuerberater Knut Christiansen

Hallo und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Anfrage möchte ich im Rahmen einer Erstberatung folgende Auskunft erteilen.

1. Futures und CFD´s werden gleich behandelt. Sie müssen insoweit nicht unterscheiden.

2. Sie müssen die Verluste glaubhaft machen. Sollten Sie keinen Verlustnachweis vom Broker erhalten, so bleibt Ihnen keine andere Wahl und Sie müssten dann die Auszüge aus dem Tradekonto verwenden. Besser wäre allerdings eine Verlustbescheinigung.

3. Tragen Sie bitte die Gewinn in Zeile 19 ein (8000,- EUR). Weiterhin tragen Sie dann in Zeile 21 die Gewinne ebenfalls noch einmal ein. In Zeile 24 dann die Verluste aus Termingeschäften von 8.600 EUR.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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