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Frag einen Steuerberater zum Thema Kapitalvermögen

Handel mit Bitcoins

Ich habe eine Frage zum Handel mit Bitcoins (BTC). Bitcoins werden m.W.n. als privates Veräußerungsgeschäft betrachtet. Icn gehe davon aus, dass das für andere Cryptocoins (bspw. ETH) ebenfalls gilt.

Nun zu meinen Fragen:

Situation 1:
Es wird 1 BTC für 100€ gekauft. Nach einem halben Jahr wird 1 BTC für 150€ verkauft.
-> Spekulationsgewinn i.H.v. 50€?

Situation 2:
Es wird 1 BTC für 100€ gekauft. Nach einem halben Jahr wird 1 BTC für 150€ verkauft. Der Bitcoin-Kurs sinkt wieder, und kurz darauf werden 3 BTC für 50€ pro Stück gekauft.
-> Fällt hierbei ein Spekulationsgewinn an? Wenn ja, welcher?

Situation 3:
Es wird 1 BTC für 100€ gekauft. Kurz darauf wird 200 ETH gegen den 1 BTC getauscht. Einen Monat später werden die 200 ETH gegen 10 BTC getauscht.
-> Fällt hierbei Spekulationsgewinn an, solange die BTC nicht gegen EUR verkauft werden?
-> Fällt hierbei Spekulationsgewinn an, wenn die BTC gegen USD verkauft werden?

Situation 4:
Es werden 1000€ an eine Bitcoin-Börse gesendet. Dafür werden direkt 10 BTC gekauft. Alle paar Tage werden ein paar Trades BTC/USD getätigt (z.B. 10 BTC -> 1500 USD; 1500 USD -> 11 BTC; 11 BTC -> 1700 USD).
-> Wie sieht es hierbei mit dem Spekulationsgewinn aus? Fällt diese an wenn a) am Ende des Jahres USD vorliegen, b) am Ende des Jahres EUR vorliegen, c) am Ende des Jahres BTC vorliegen? Wie würden diese jeweils berechnet werden?

Oliver Burchardt

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Situation 1:
Der Spekulationsgewinn beträgt 50 €.

Situation 2:
Durch den Verkauf der Bitcoins entsteht ein Spekulationsgewinn von 50 €. Ob nach dem Zeitpunkt des Verkaufs der Kurs sinkt, ist für diese Beurteilung irrelevant, da es nur auf die Kurs zum Zeitpunkt des An- und Verkaufs ankommt-

Situation 3:
Nach der Meinung der Verwaltung wird auch durch den Tausch von Bitcoins gegen Waren oder wie in Ihrem Fall gegen andere CryptoCoins eine Veräußerung bewirkt. Sie müssen daher zum Zeitpunkt des Umtauschs ermitteln, ob der Umtausch für Sie zu einem Gewinn oder Verlust führt. Ein Umtausch der Coins gegen "Geld", ob das jetzt USD oder EUR ist, ist für die Realisierung des Gewinns oder Verlusts nicht notwendig.

Situation 4:
Sie müssen für jedes einzeln Verkaufsgeschäft von Bitcoins ermitteln, ob ein Gewinn oder Verlust entstanden ist. Die Betrachtung ist hier immer auf den einzelnen Bitcoin gerichtet, von daher ist es egal, ob die Fälle a - c vorliegen. In Ihrem Beispiel würde der Verkauf der ersten 1o BTC gegen USD einen Spekulationsgewinn auslösen, ebenso wie der Verkauf der 11 BTC gegen 1.700 USD. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Ermittlung des Gewinns die USD noch zum Tageskurs in EUR umrechnen müssen.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Burchardt
Steuerberater

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Oliver Burchardt