Kapitalerträge einer leistenden Körperschaft - Abgeltungssteuer
Februar 15, 2016 | 25,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Als Teilhaber einer GmbH wurden mir Kapitalerträge im Sinne des §43 Abs.1 Satz 1 Nr.1 EStG ausgezahlt.
Es wurde eine Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer einbehalten.
Dazu wurde eine Steuerbescheinigung (Einzelsteuerbescheinigung) ausgestellt.
Müssen diese Angaben in der Steuerbescheinigung in der Anlage KAP aufgeführt werden ausführen, oder ist die Besteuerung mit der abgeführten Kapitalertragssteuer abgegolten?
Sehr geehrter Fragesteller,
auf Basis Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes teile ich mit:
"Das kommt darauf an"...wie man so schön sagt!
Es klingt nach einer Dividende.
Geben Sie die Erträge auf jeden Fall in der Steuererklärung an, damit Sie von der "Günstigerprüfung" profitieren können (Abgleich, ob Abgeltungsteuer oder individueller Steuersatz besser ist); setzen den entsprechenden Haken für den Antrag!
Wenn Sie
- mehr als 25% beteiligt sind oder
- zu mehr als 1% und für die Gesellschaft tätig sind
dann käme auch ein Antrag auf Anwendung des sog. Teileinkünfteverfahrens in Betracht. Dann werden nur 60% der Dividende in die Besteuerungsgrundlagen genommen, 40% sind steuerfrei. Werbungskosten sind zu 60% absetzbar.
Das ist ein Rechenspiel, bei dem es auf Ihre individuellen steuerlichen Verhältnisse ankommt!
Ich hoffe, ich konnte Sie orientieren!
Viele Grüße
StB Färber
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