Umwandlung Kapitalrücklage in Stammkapital - Agio-Sacheinlage
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor 6 Jahren haben wir eine UG gegründet. Bei der Gründung haben wir 5.000 Euro in Bar (Stammkapital) + 10.000 Euro in Bar als Kapitalrücklage und 15.000 Euro als Sacheinlage (Kapitalrücklage) eingebracht. Das Eigenkapital lag bei 30.000 Euro. Grund für die Einbringung der Sacheinlagen war der Verzicht auf ein Gutachten, da es viele Gegenstände mit Werten um ca. 1.000 Euro waren.
Wir möchten die UG nun in eine GmbH \\\\\\\"umwandeln\\\\\\\". Dazu wollen wir einen Beschluss fassen, dass die in der Bilanz vorhandenen Kapitalrücklagen in Stammkapital gewandelt werden.
Frage: Die 10.000 Euro (Bar) Kapitalrücklage sollte problemlos durch Beschluss der Kapitalerhöhung möglich sein.
Wie steht es mit den 15.000 Kapitalrücklage (Sachgegenstände). Muss nun ein Gutachten über den Wert der Kapitalrücklage zum Tag der Kapitalerhöhung gemacht werden, oder ein Gutachten das den Wert bei Einbringen vor 6 Jahren bestimmt oder spielt das keine Rolle und eine Umwandlung der Kapitalrücklagen ist problemlos möglich.
Frage 2: Wäre es möglich die 15.000 Euro Kapitalrücklage in Bar auszuzahlen und damit wieder abzubauen? (Steuerliches Einlagekonto macht ja keinen Unterschied ob Bar oder Sache)