Wohnungsverkauf
März 2, 2015 | 25,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Gilt das das immer noch so ?Oder hat sich etwas in der Gesetzeslage geändert ? Ich will eine Wohnung veräußern die mir meine Eltern vor 6 Jahren geschenkt haben (bei Ihnen im Besitz seid 12 Jahren ) ! Sie wurde immer vermietet von Ihnen und nun von mir! Und bin eben gerade dabei sie zu verkaufen ! Kommen da Kapitalsteuern auf mich zu ?
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Ich gehe davon aus, dass die Wohnung sowohl bei Ihren Eltern als auch bei Ihnen zum Privatvermögen gehört.
Ein steuerpflichtiger, privater Veräußerungsgewinn bzgl. der Wohnung kann nur dann entstehen, wenn zwischen der Anschaffung der Wohnung und deren Veräußerung ein Zeitraum von WENIGER als 10 Jahren liegt. Die Schenkung der Wohnung an Sie durch Ihre Eltern ist keine Anschaffung. Da die Wohnung auch Ihren Eltern länger als 10 Jahre zuzurechnen ist, wäre eine Veräußerung der Wohnung steuerfrei, d.h. es fällt keine Einkommenteuer bei Ihnen an.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater/Dipl. Betriebswirt
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