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Frag einen Steuerberater zum Thema Kapitalvermögen

Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitalvermögen - hier Abtretung aus Lebensversicherungen

Guten Tag zusammen,

bei mir geht es um Einsatz einer Lebensversicherung für eine Darlehensumschuldung, die Zinsen sollen steuerpflichtig sein. Es wurde ein urspr. Darl von T€ 330 umgeschuldet nach Zwangsversteigerung, Wertsteigerung seit Kauf. Das neue Darl. wurde mit T€ 341 aufgenommen, hierfür wurde unter anderem eine LV eingesetzt mit einer Versicherungssumme von T€ 49. Lt. BMF Schreiben 15.6.2000 Rz 45 sollen nun diese LV Zinsen steuerpflichtig sein, weil das neue Darlehen höher ist als das alte.
Spielt hier die geringe Höhe der abgetretenen begrenzten LV Summe von T€49 zum Darlehen von T€ 330 / 341 keine Rolle? Sind tatsächlich die Zinsen voll steuerpflichtig, weil nunmehr statt T€ 330 Ablösung T€ 341 umgeschuldet wurden? Ich finde nichts weiter hierzu.

Vielen Dank!

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.

Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung folgende Erstauskunft erteilen.

Das BMF-Schreiben zu diesem Thema regelt, wie die Zinsen aus einer abgetretenen Versicherung zu behandeln sind, wenn diese ggfs. steuerschädlich verwendet wurde bzw. wann eine steuerschädliche Verwendung vorliegt.

In der von Ihnen zitierten Tz. heißt es:

"Darlehen, die ganz oder teilweise der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines begünstigten Wirtschaftsgutes i. S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe a EStG dienen und für die bisher im Erlebensfall der versicherten Person Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen weder zur Sicherheit noch zur Tilgung eingesetzt wurden, können auch nach dem 13. Februar 1992 unter Einsatz solcher Ansprüche steuerunschädlich umgeschuldet werden, wenn das Ablösungsdarlehen weder die Restvaluta des Darlehens noch die mit diesem Darlehen finanzierten begünstigten Anschaffungs- oder Herstellungskosten übersteigt. Wurde das Darlehen teilweise getilgt, kann nur anteilig im Verhältnis von begünstigten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu anderen mitfinanzierten Aufwendungen der auf die begünstigten Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallende Teil der Restvaluta unter Einsatz von Lebensversicherungsansprüchen steuerunschädlich umgeschuldet werden."

Da in Ihrem Fall aber mehr umgeschuldet wird, als die Restvaluta, liegt eine schädliche Verwendung vor.

Eine Aufteilung des schädlichen Anteils oder eine Bagatellgrenze bei Umschuldungsfällen gibt es hier leider nicht. Die Folge ist: die Zinsen aus der schädlichen Verwendung der Lebensversicherung sind steuerpflichtig.


Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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