Bitcoingewinne in Steuererklärung angeben nach einjähriger Spekulationsfrist
Februar 25, 2024 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich der Versteuerung von Gewinnen aus dem Bitcoinhandel.
Ich halte meine Bitcoins nun schon wesentlich länger als 1 Jahr. Stimmt es, dass ich auf Grund der langen Haltedauer nicht dazu gezwungen bin die Gewinne aus dem Bitcoinhandel in meiner Steuererklärung anzugeben? Ich mache jährlich eine Steuererklärung, da ich ein Kleingewerbe betreibe (hat nichts mit Bitcoins zu tun).
Falls dem so ist, gibt es dann keine Probleme wenn ich quasi aus dem Nichts mehrere Hunderttausend Euros auf dem Konto habe. Ich muss es ja irgendwann denke ich mal irgendwie dem Finanzamt erklären und es dann auch noch nach Jahren nachweisen können.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.
Das wäre korrekt: es liegt hier in dem Fall kein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG vor, soweit zwischen Kauf und Verkauf ein Zeitraum von mehr als einem Jahr bzgl. der verkauften Bitcoins liegt. Es Erklärung hat dann nicht zu erfolgen, auch wenn es ein hoher Betrag ist, der Ihnen zufließt.
Sofern Sie dann auf Nachfrage die Herkunft der steuerfreien Einnahmen nachweisen können (unbedingt alles dokumentieren), wäre es also problemlos möglich.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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