Abgeltungssteuersatz für einen Rentner 2037 bei geringer gesetzlicher Rente
November 16, 2022 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde 2037 in Rente gehen, mein Rentenanspruch (nur aus der gesetzlichen Rentenversicherung, keine weiteren Einkünfte) dürfte bis dahin bei ca. € 1.500,00 brutto monatlich liegen.
Ich habe ein Kapitalvermögen von ca. € 400.000,00 (cash). Nehmen wir an, ich erhalte daraus Kapitaleinkünfte (Zinsen) von monatlich € 1.000,00 (netto, 3 % Verzinsung p. a.).
Meine Rente dürfte mit ca. 8 % Lohn-/Einkommenssteuer versteuert werden.
Die Abgeltungssteuer beträgt derzeit 25 % + Soli. Kirchensteuer fällt bei mir nicht an.
Gesetzt den Fall, die o. g. Daten verbleiben so bis 2037:
Welcher Abgeltungssteuersatz gilt für mich? Mein Steuersatz aus der Rente beträgt ca. 8 %, die Abgeltungssteuer 25 % + Soli.
Werden die Kapitaleinkünfte auf meine Renteneinkünfte addiert und muss daraus die Lohn-/Einkommensteuer bezahlen?
Oder kann ich eine Günstigerprüfung beantragen, damit ich aus den Kapitaleinkünften nur die ca. 8 % versteuern muss?
Wie ist da der Stand heute?
Vorab vielen Dank.
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Grundsätzlich wäre es so, dass Sie die Günstigerprüfung beantragen müssten, weil ,Stand heute, die Bank, 25% zzgl. Soli einbehalten würde.
Im Rahmen der Günstigerprüfung werden Ihre Kapitaleinkünfte dann wie "normales Einkommen" behandelt und dann der tarifliche Steuersatz berechnet. In Ihrem Fall würden dann die 12.000 EUR Zinsen p.a. den Renteneinkünften hinzugerechnet werden. Der sich daraus ergebene Steuersatz würde dann, sofern er unter 25% liegt, auf Ihr Gesamteinkommen und damit auf die Zinseinkünfte angewendet werden. Stand heute müssten Sie in etwa mit 15% rechnen. Hintergrund des höheren Steuersatzes ist, dass die Kapitaleinkünfte dann tariflich besteuert werden und sich somit Ihr Gesamteinkommen um etwa 11.000 EUR erhöht (12 x 1.000 EUR abzgl. 1.000 EUR Sparerpauschbetrag).
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
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Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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