Werbungskosten Vermietung
Juli 27, 2018 | 30,00 EUR | beantwortet von StB Steffen Becker
Können die Nebenkosten (Notar, Grundbuch) bei einer Schenkung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung abgesetzt werden?
Fall 1: Schenkung von Eltern (vermietete Immobilie) zum 1.1.18, Kosten bereits 2017 angefallen und von mir bezahlt.
Fall 2: Teilweise Eigentumsübertragung (vermietete Immobilie) an Ehefrau zum 1.1.17, Kosten in 2017 angefallen und von mir bezahlt. Kann ich die Kosten bei den Einkünften aus Vermietung absetzen und in welchem Jahr (Fall 1)?
Danke für Ihre Hilfe.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Das BMF-Schreiben vom 13.01.1993 - IV B 3 - S 2190 - 37/92 sagt in Textziffer 13 Satz 1 und 2 folgendes dazu:
"Im Rahmen eines teilentgeltlichen Erwerbs aufgewandte Anschaffungsnebenkosten (z. B. Notar-, Gerichtsgebühren) werden in voller Höhe den Anschaffungskosten zugerechnet (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1991 - BStBl 1992 II S. 239). Nebenkosten eines in vollem Umfang unentgeltlichen Erwerbs führen weder zu Anschaffungskosten noch zu Werbungskosten."
Die Notar- und Grundbuchkosten können daher bei jedem voll unentgeltlichem Erwerb nicht als Werbungskosten oder Anschaffungs(neben)kosten geltend gemacht werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater
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