Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie
April 2, 2011 | 30,00 EUR | beantwortet von StB Kiehne Katja Kiehne
Ich habe meine selbstgenutzte Eigentumswohnung am 01.04.10 gekauft und will sie jetzt mit einem Gewinn steuerfrei verkaufen. Ist dies möglich oder fällt eine Spekulationssteuer an?
Lieber Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und vor dem Hintergrund Ihres Honorareinsatezs beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
§ 23 Einkommensteuergesetz (EStG) sind vor, dass grundsätzlich Veräußerungsgewinne aus privaten Haus- (bzw. Wohnungs-) oder Grundstücksverkäufen innerhalb von zehn Jahren zu versteuern sind.
Davon gibt es eine Ausnahme.
§ 23 Abs. 1 S. 3 EStG nimmt nämlich die Wirtschaftsgüter aus der Regelung heraus, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.
Nach Ihrer Sachverhaltdarstellung haben Sie die Wohnung seit Anschaffung ausschließlich zu eigenen Wohnzwekcen genutzt, so dass der Veräußerungsgewinn nicht zu versteuern ist. (Anders sähe es aus, wenn Sie die Wohnung vermietet hätten),
Die Gesetzesbegründung zur Ausnahmeregelung führt an, dass insbesondere die Mobilität von Arbeitnehmern nicht behindert werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kiehne
Steuerberaterin
Master of Business Consulting (M.BC.)
Dipl.-Finanzwirtin (FH)
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