Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Verkauf einer geschenkten Immobilie

Sachlage: Wir haben 1984 privat ein Haus mit zwei Wohnungen gekauft, die beide vermietet sind.Im Jahre 2004 haben wir dieses Haus unseren 2 Söhnen zu gleichen Teilen geschenkt.

Frage 1: Da nun der eine Sohn aus wirtschaftlichen Gründen seinen Anteil an den anderen verkaufen will, möchten wir wissen ob hierbei ggf. Steuern anfallen und welche.

Frage 2: Kann das Finanzamt bezüglich der Verkaufssumme Einwände erheben um ggf. die Grunderwerbssteuer zu steigern?

Wirtschaftsprüfer André Hintz

Sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Frage 1, welche Steuern können anfallen?

Der Verkauf des Anteils an dem Haus kann drei verschiedene Steuertatbestände auslösen.

Es kann ein Einkommensteuertatbestand sein.

Wenn ein nicht selbst genutztes Haus innerhalb von 10 Jahren nach der Anschaffung veräußert wird, ist der Verkaufsgewinn steuerpflichtig. Der Zeitpunkt der Anschaffung richtet sich bei unentgeltlichen Erwerben (hier Schenkung an Ihren Sohn) nach dem Kaufdatum des Rechtsvorgängers (hier Ihr Kaufdatum = 1984). Somit entfällt die Einkommensteuerpflicht für den Verkauf zwischen Ihren Söhnen.

Es kann ein Grunderwerbsteuertatbestand sein.

Da hier ein Kauf eines Grundstückes vorliegt, fällt auf jeden Fall Grunderwerbsteuer an. Ein allgemeiner Ausnahmetatbestand liegt bei einem Kauf unter Geschwistern nicht vor. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis. Da der Grundstückserwerb notariell Beurkundet wird, bekommt das Finanzamt automatisch eine Mitteilung über den Verkaufsvorgang.

Es kann ein Schenkungsteuertatbestand sein.

Wenn der Kaufpreis nicht marktgerecht ist, wird das Finanzamt eine Schenkung annehmen. Auf diese Schenkung kann gegebenfalls Schenkungsteuer anfallen. Es müsste der steuerliche Wert des Grundstücks ermittelt werden, dieser wird mit dem Kaufpreis verglichen. Für Schenkungen unter Geschwistern kann ein Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro genutzt werden.

Frage 2, Einwende vom Finanzamt?

Das Finanzamt wird bei der Grunderwerbsteuer keine Einwände gegen den Kaufpreis erheben, vielmehr wird es berechnen ob eine Schenkung vorliegt. Sodass der Kauf des Grundstückes in einen unentgeltlichen und entgeltlichen Vorgang aufgeteilt wird.

Der entgeltliche Teil unterliegt der Grunderwerbsteuer und der unentgeltliche Teil unterliegt der Schenkungsteuer. Für etwaige Berechnungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


André Hintz
Steuerberater

Steuerberatung@andrehintz.de

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Wirtschaftsprüfer André Hintz