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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Ärger mit der 3-Jahres-Frist Instandhaltung versus Herstellkosten

Thema "Stichtag 3-Jahres-Regelung Anschaffungsnahe Herstellkosten einer Immobilie"

Ich habe im März 2013 ein Haus gekauft. Offizieller (steuerlicher) Anschaffungstag war der 28.03.2013.
Im Frühjahr 2016 wurde das Dach komplett saniert, inkl. Wärmedämmung.

Bereits in der Steuererklärung hatte ich darauf hingewiesen, dass die Dachsanierung nicht zu den anschaffungsnahen Herstellkosten zu zählen sei, weil die 3-Jahres-Frist eingehalten sei.
Die dem Finanzamt vorgelegte Auftragsbestätigung des Dachdeckers trägt das Datum 06.04.2016, die Überweisung an den Dachdecker erfolgte am 11.04.2016.

Das Finanzamt akzeptiert dies jedoch nicht und behauptet, die im "Februar und März 2016 durchgeführte Dachsanierung" zähle zu den anschaffungsnahen Herstellkosten (wodurch nun lediglich die AfA steigt).

Woher das Finanzamt den Zeitraum Februar und März 2016 kennt, ist mir nicht klar. Aus den Unterlagen der Steuererklärung ist dies nicht abzuleiten.

Welches weitere Vorgehen empfehlen Sie? Einspruch gegen den Bescheid? Gerichtliche Schritte? Weitere Bescheinigung des Dachdeckers (der allerdings in der Tat schon im März 2016 angefangen war)?

Ginster Frank

Guten Abend,

Gerne beantworten wir Ihre Anfrage in Hinblick auf die Anwendung der 15 %- Regelung.

Grundsätzlich endet die 3 -Jahres- Regelung in Ihrem Fall am 28.03.2016. Wurde jedoch die Maßnahme bereits vor Beendigung der Frist begonnen, fällt auch diese Maßnahme selbst bei Rechnungslegung nach dem 28.03.2016 in die 15 % Regelung.
Letztlich müssen aus Ihren Unterlagen dem Finanzamt ersichtlich sein, wann der Handwerker begonnen hat. Dies könnte eventuell aus der Rechnung ersichtlich sein, wenn der Handwerker den Leistungszeitraum genau angegeben hat.
Wir würden hier raten, erst einmal Einspruch fristwahrend einzulegen und dann durch einen Steuerberater die Angelegenheit nochmals zu überprüfen zu lassen.
Hierzu bedarf es auf jeden Fall der Vorlage der kompletten Steuererklärungen 2013 -2016 und der Belege für 2016.
Gerne können wir hier ggf. für Sie tätig werden.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Ginster
Diplom-Finanzwirt
Steuerberater


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