Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Spekulationssteur

Im Dezember 2002 habe ich mit meine Frau für 125.000 Euro ein Einfamilienhaus auf einem 2149qm großem Grundstück gekauft. Der bezahlte Preis zwecks Abschreibung wurde an Finanzamt wie folgt aufgeteilt: 75.000 für das Haus und 50.000 für das Grundstück. Das Haus wurde noch anschließend renoviert so dass zum Schluss das Finanzamt 110.840 Euro für die Abschreibung als Herstellungskosten anerkannt hat. Das Haus wurde anschließend vermietet. 2008 hat die Gemeinde uns 1331qm für ein Neubaugebiet weggenommen und mit 39.930 Euro ausbezahlt. Im Einkommensteuer 2008, haben wir die Differenz zwischen gekauftem Preis von 30273 Euro und verkauften Preis von 30.00 Euro pro qm für die 1331 qm ein Spekulationsgewinn in Höhe von 8957 Euro versteuert. Seit dem Kauf der Immobilie haben wir insgesamt 23.651 Euro an AfA in Anspruch genommen. Beim Kauf der Immobilie haben wir für Notar, Grunderwerbssteuer und Amtsgerichtskosten insgesamt 7737 Euro bezahlt. Wir möchten das Haus jetzt innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren ohne Gewinn verkaufen. Das heißt, der Verkaufspreis inklusive den zuvor verkauften Teilgrundstück soll nicht höher sein als die Anschaffungskosten.
Meine Frage: Kann ich den Spekulationsgewinn von 8957 Euro den ich beim Verkauf des Teilgrundstückes 2008 versteuert habe vom Finanzamt zurückverlangen? Wenn ja dann wie? In meinen Augen ist das kein Gewinn mehr. Bitte um ein Rat. Danke.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich gerne Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform. Die Stellungnahme erfolgt auf Grundlage des dargestellten Sachverhalts. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das steuerrechtliche Ergebnis beeinflussen.

1. Gemäß Ihrer Angabe sind zwei Veräußerungsgeschäfte zu betrachten: Veräußerung Grund und Boden von 1331 qm in 2008 und eventuelle Veräußerung des verbleibenden Grundstücks in 2011. Beide Veräußerungsgeschäfte werden steuerlich grundsätzlich separat beurteilt.

2. Falls aus zweitem Veräußerungsgeschäft Verluste gemacht werden, können Sie die Verluste in zwei Wegen nutzen:
i) Sie können die Verluste mit Gewinnen aus Grundstücksveräußerung im laufenden Veranlagungszeitraum (in 2011) oder im unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum (in 2010) ausgleichen. Im Ihren Fall ist ein Verlustausgleich nicht möglich, da der Veräußerungsgewinn von 8957 EUR aus dem Jahr 2008 stammte.
ii) Sie können die Verluste in den folgenden Veranlagungszeiträumen ggfs. von den späteren Gewinnen aus Grundstücksveräußerungsgeschäften abziehen. Dafür sollen Sie die Verluste gesondert feststellen lassen.

Ich bedaure, dass Ihnen keine Mitteilung zum sofortigen Verlustausgleich gemacht werden kann, und hoffe, Ihnen trotzdem im Rahmen dieser Erstberatung und gemäß Ihren Angaben einen Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben.

Für weitergehende Fragen stehe ich Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Email: info@zdbz.de

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Immobilienbesteuerung

Dr. Yanqiong Bolik

Dr. Yanqiong Bolik

Stuttgart

Einkommensteuerberatung
Beratung für GmbH, UG, und Co. KG,
Vertragsgestaltung für Gesellschafter,
Ermittelung von Unternehmenswert und Grundstückswert,
Finanzbuchführung,
Lohnbuchführung,
Jahresabschluss,
Steuererklärungen,
Vertretung vor dem Finanzamt und vor den Finanzgerichten.

vollständiges Profil