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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Altenteilerwohnung im Lawi-Betrieb

Guten Abend.

Das Wohnhaus in meinem Lawi-Betrieb besteht etwa zur Hälfte aus Wohnraum und zur anderen Hälfte aus betrieblichen Räumen.

In den 1990er Jahren wurde seinerzeit der komplette Wohnbereich ins Privatvermögen überführt. Hierzu fand ein Ortstermin mit anschließender Dokumentation durch das FA statt.

Im Grundbuch eingetragen und auch in den Unterlagen vermerkt, ist eine Altenteilerwohnung mit lokaler Angabe, die meine, vor zehn Jahren verstorbenen Eltern bewohnten.

Diese Wohnung wurde renoviert und saniert und wird jetzt von meinem Sohn bewohnt.

In den letzten zwölf Monaten haben wir nun einen betrieblichen Raum im Erdgeschoss, der nicht mehr benutzt wurde, zu einer altersgerechten Wohnung für meine Frau und mich umgebaut.

Wenn nach löschung des alten Altenteils die neu errichtete Wohnung zum Altenteil erklärt wird, verbleibt diese Wohnung dann im Betriebsvermögen, da Altenteil?

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern.

Die neue Altenteilerwohnung kann nicht mehr als Betriebsvermögen weitergeführt werden, da die entsprechenden Regelungen mit Ablauf des 31.12.1986 ausgelaufen sind. Es gab noch Übergangsregelungen bis ins Jahr 1998 hinein, die für Sie aber nicht mehr anwendbar sind. Damit wird die neue Altenteilerwohnung notwendiges Privatvermögen und scheidet zwingend aus dem Betriebsvermögen aus.

Das heißt aber nicht zwingend, daß Sie den Entnahmegewinn in voller Höhe besteuern müssen. Die Entnahme von Grund und Boden zur Errichtung einer Altenteilerwohnung ist dann steuerfrei, wenn sie durch den Steuerpflichtigen selbst genutzt wird. Das ist bei Ihnen der Fall. Allerdings sollten Sie sich hier durch einen landwirtschaftliche Buchstelle detailliert beraten lassen, da Sie nicht nur Grund und Boden, sondern auch Gebäudesubstanz entnehmen. Auch diese Entnahme kann steuerfrei sein, wenn eine entsprechende Dokumentation vorliegt (die bspw. die Notwendigkeit des Umbaus belegt). Eine solche Beratung ist im Rahmen eines solchen Forums nur schwerlich möglich. Außerdem ist Land- und Forstwirtschaft von zahlreichen Sondertatbeständen geprägt, so daß ich Ihnen rate, einen hierauf spezialisierten Kollegen zu konsultieren.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater

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Experte für Immobilienbesteuerung

Oliver Burchardt