Berechnung Erbschaftssteuer für zum Teil selbst bewohntes Mietshaus
November 23, 2020 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
wir haben zu 3. zwei Miethäuser von unseren Eltern geerbt. Die Auseinandersetzung ist im Testament für 30 Jahre ausgeschlossen. Es sind insgesamt 10 wohnungen. Davon werden 4 durch die Erben bewohnt, seit über 30 Jahren, ein Erbe bewohnt 2 kleinere Wohnungen in einem Haus.
Wie erfolgt nun Berechnung der Erbschaftssteuer. Verkehrswert, Ertragswert, Vergleichswert (die tatsächlich erzielten mieten?) Die Erben zahlen und zahlten für Ihre Wohnungen keine Miete. Wird dies irgentwie erfasst ? Was kann sonst noch in Abzug gebracht werden.
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Sofern es sich um Mietwohngrundstücke handelt, wären die Grundstücke im Ertragswertverfahren zu bewerten. Zugrunde gelegt wird hier, sofern keine Miete gezahlt wird, die übliche Miete (Vergleichsmiete am Markt, ggfs. lt. Mietspiegel). Damit erfolgt die Bewertung der Immobilie aus Sicht der Finanzverwaltung möglichst realistisch, weil eine übliche Miete zur Bewertung heran gezogen wird.
Abzugsfähig wären hier die übernommenen Darlehensverbindlichkeiten, sofern welche vorhanden sind. Mietwohngrundstücke werden grundsätzlich nur mit 90% des erbschaftsteuerlichen Wertes bewertet. Allerdings können übernommene Schulden dann auch nur mit 90% in Abzug gebracht werden.
Als Kinder steht Ihnen ja jeweils pro Elternteil ein Freibetrag von 400.000 EUR zu. Sofern der Wert der Immobilien deutlich höher ist, würde ich empfehlen, dass Sie für die Erbschaftsteuererklärung einen Steuerberater beauftragen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.
Bitte beachten Sie, dass hier nur eine erste steuerliche Einschätzung erfolgen kann. Fehlende oder unvollständige Sachverhaltsangaben können das rechtliche Ergebnis verändern.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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