Bankdepot nach Erbschaft
Juli 22, 2019 | 60,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Hallo,
Meine Schwester und ich sind gleichberechtigte Erben unseres verstorbenen Vaters, wir wollen ein Depot bei der Bank auf uns beide übertragen. Frage: Wenn wir das Depot irgendwann zu gleichen Teilen splitten wollen, fallen dann irgendwelche Steuern an (Kapitalertragssteuer, Schenkungssteuer, o.ä.) an?
Mit freundlichen Grüßen Helmut Rufer
Guten Tag,
Schenkungsteuer fällt durch die Splittung nicht an. Allerdings wird durch den Depotübertrag Kapitalertragsteuer anfallen, da es zu einem Gläubigerwechsel kommt (Erbengemeinschaft an Einzelerben). Allerdings fällt die Steuer natürlich nur an, wenn sich ein Gewinn ergeben hat. Die Kapitalertragsteuer wäre aber im Rahmen der Einkommensteuer anrechenbar. Ich rate Ihnen aber im Vorfeld auch mit der depotführenden Bank zu sprechen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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