Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zum Thema Erbschaftssteuer.
Meine Mutter verstarb als ich 1 Jahr alt war.
Ich wurde daraufhin von meiner Großtante (Schwester meine Großmutter) adoptiert.
Meine Großmutter hat nach dem Tod meiner Mutter einen Erbschaftsvertrag sowie ein Testament notariell beurkunden lassen, in dem ich als alleinige Erbin benannt bin, da ihre Tochter ja verstorben ist.
Da ich zwar biologisch ihre Enkelin bin, nach der Adoption aber zu ihrer Nichte wurde, gilt ja eine andere Erbschaftssteuer.
Von einem Notar habe ich jetzt erfahren, dass in diesem Fall die Lage etwas anders wäre.
D.h., dass bei Versterben eine Kindes (Tochter meiner Großmutter), die Enkelin (in dem Fall ich), steuerlich auch als Enkelin behandelt wird, auch wenn sie adoptiert wurde und somit nach dem Recht nicht mehr als Enkelin gilt.
Ich möchte mich hier nur nochmal versichern, ob dies wirklich so ist bzw. wie ich gesetzlich behandelt werde. Als Enkelin müßte ich nichts bezahlen, als Nichte jedoch um Einiges mehr.
Vielen Dank für eine Antwort und freundliche Grüße.

... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Erbschaftssteuer