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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Gemeinsame oder getrennte Einkommensteuerveranlagung

A und B sind verheiratet, wirtschaften aber beide getrennt.

A hat Renteneinnahmen von 25 600 EUR.
B hat Renteneinnahmen von 84 300 EUR.
A+B haben Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von 103 670 EUR und Ausgaben von 80 000 EUR zu je 50%.

Ist für A die Steuerlast bei getrennter Veranlagung niedriger als bei der gemeinsamen Veranlagung von A und B?

Anton Pernitschka

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Da Ihre Angaben unvollständig sind, habe ich bei der Berechnung folgende Bemessungsgrundlagen unterstellt:

A und B erhalten eine Altersrente (ges. RentenV).
Die Rente läuft ab 01.01.2013.
A und B sind jeweils am 01.01.1950 geboren.
Es fallen keine Sonderausgaben an.

Unter diesen Kriterien und Ihren Angaben ergeben sich folgende Steuerlasten:

bei Einzelveranlagung des A 5.445,91 €
bei Einzelveranlagung des B 21.188,62 €
Se. 26.634,53 €

Bei Zusammenveranlagung
des A und B 25.328,44 €

Die Beantwortung erfolgte gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Eine genaue Berechnung der Steuerlasten können Sie auch anhand der tatsächlichen Bemessungsgrundlagen bei einem niedergelassenen Steuerberater erhalten.


Mit freundlichen Grüßen

Anton Pernitschka
Steuerberater





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