Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Steuer aus Grundstücksverkauf

Guten Tag,
mein Bruder und ich haben 1985 ein landwirtschaftliches Grundstück zu gleichen Teilen geerbt, welches bis heute auf Erbengemeinschaft läuft und von uns landwirtschaftlich genutzt wurde.
2001 wurde das Grundstück gewerblich erschlossen und wir haben bis jetzt 18 TEUR Erschliessungskosten bezahlt.
Nun können wir das Grundstück für 80 TEUR verkaufen, d.h. 40 TEUR Einnahmen für jeden von uns. Das Grundstück stammt von unseren Vorfahren und wurde jeweils weiter vererbt.
Müssen wir hier für dies Einnahmen Steuern abführen?
Gibt es Freigrenzen?
Bei Steuerpflicht, wie lautet die gesetzliche Grundlage und wie ist am besten vorzugehen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Ralph J. Schnaars

Sehr geehrter Fragesteller,

um die Frage zu beantworten, ob und wie der Verkauf des Grundstückes zu versteuern ist, muss geklärt werden, ob und ggf. welche Grundstücksgeschäfte Sie und Ihr Bruder in den vergangenen Jahren getätigt haben.

Sofern Sie in den letzten Jahren Grundstücksgeschäfte getätigt haben, könnte es zu der Annahme kommen, dass Sie sogenannten \"gewerblichen Grundstückshandel\" betreiben. Hier würde dann neben der Einkommensteuer auch eine Versteuerung mit Gewerbesteuer entstehen.

Als Hinweis für einen \"gewerblichen Grundstückshandel\" hat der Bundesfinanzhof schon in mehreren Urteilen die Durchführung von Erschliessungsmassnahmen durch den Verkäufer gesehen.

Allerdings sind in Ihrem Fall die Zeiträume zwischen den einzelnen Vorgängen sehr groß

1985 Erbschaft
2001 Erschliessung
2014 Verkauf

so dass wohl nicht von einem \"gewerblichen Grundstückshandel\" gesprochen werden kann. Dieses gilt natürlich nur, sofern keine weiteren Grundstücke (unbebaute oder auch bebaute Grundstücke oder Wohnungen o.ä.) in den letzten Jahren verkauft wurden.

Zuletzt ist zu prüfen, ob Sie das Grundstück einem Betriebsvermögen (Gewerbebetrieb oder landwirtschaftliche Einkommensquelle) zugeordnet haben und wie Sie die Erschliessungskosten behandelt haben.
Sofern das Grundstück zu einem Betrieb gehört, ist der Verkaufsgewinn (Einnahme abzüglich \"Restbuchwert\") innerhalb dieses Betriebes zu versteuern.

Sofern dieses Grundstück in den letzten Jahren nur in der Einkommensart \"Vermietung und Verpachtung\" berücksichtigt wurde oder Sie die Erschliessungskosten bislang steuerlich gar nicht abgesetzt haben und auch keine Vermietungs- oder Verpachtungseinnahmen hatten,
handelt es sich um steuerlich irrelevantes Vermögen, welches in 2014 steuerfrei veräußert werden könnte, denn alle Grundstücksverkäufe aus dem Privatvermögen heraus, sind nach 10 Jahren Grundstücksbesitz steuerfrei.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen hinreichend klären.


mit freundlichem Gruß

Ralph J. Schnaars

STWB Steuerberatungsgesellschaft mbH
Direktkontakt +49 (0)171 525 20 42
Email mail @ stwb-steuer.de

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Einkommensteuererklärung

Ralph J. Schnaars

Ralph J. Schnaars

Norderstedt

wir bieten ...-... einfache Ideen, Gestaltungen für den wirtschaftlichen Erfolg, Gestaltungen zum Steuernsparen, Beratung und Lösung von Aufgaben in der Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer etc, betriebswirtschaftliche Beratung z.B. zu Rating und Basel II, GmbH-Beratung, Steuerminderung, ganzheitliche Steuerberatung ohne Duftkerze, Insolvenz-Hospiz (Insolvenzbegleitung), Hebamme für Firmengründung, einfach creative Steuerberatung bundesweit

vollständiges Profil