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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Unterhalt für Elternteil absetzbar

Vorinformation zur Frage:
Mein Vater besitzt 2 Häuser, welche er eventuell an seine 4 ehelichen Kinder überschreiben möchte. Er hat darüber hinaus noch ein 5 Kind, aus der Zeit vor seiner Ehe. Meine Mutter ist seit 2003 tot. Er hat eine Rente von 550,-€ von der er danach nicht leben kann.

Frage:
Falls mein Vater seine Besitztümer überschreibt und dann auf finanzielle Unterstützung der Kinder angewiesen ist, könnte diese Unterstützung dann bei der Einkommenssteuer der ehelichen Kinder geltend gemacht werden? Ich spreche hier von 375,- € pro Kind also 1500,- in der Summe (500,- für Miete und 1000,- Unterhalt)

Bitte in einem verständlichen Deutsch, nicht überspitztes Amtsdeutsch antworten

Steuerberater Peter Jansen

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Beachtung der Regelungen dieses Forums möchte ich Ihre Frage beantworten.

Unterhaltsleistungen sind grundsätzlich Kosten der privaten Lebensführung und damit steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. Zwischen Eltern und Kindern besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht. Diese Unterhaltszahlungen werden beim Leistenden wie folgt als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt:

• auf Antrag
• bis zu 8.400,00 Euro jährlich
• unter Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge der unterstützen Person über 624 €

Versorgungsleistungen im Rahmen von Vermögensübertragungen des privaten Immobilienbereichs erfahren keine steuerliche Begünstigung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung behilflich sein.

mit freundlichen Grüßen

Peter Jansen
Steuerberater
Böblinger Str. 87, 70199 Stuttgart
Tel.: 0711 / 16036573
E-Mail: mail@steuerberater-jansen.com

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