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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

MwSt aus Vollkaskoschaden

Ich bin Gewerbetreibener und habe einen Vollkaskoschaden an meinem Firmen PKW. Die Versicherung hat nur den Nettobetrag an der Reparaturwerkstatt beglichen und die 19% MwSt hat die Reparaturwerkstatt mir in Rechnung gestell. Wie buche ich die MwSt, da diese 100 % der Rechnungssumme entspricht.

mfg

Michael Herrmann

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Sie buchen zunächst die Schadensrechnung der Werkstatt wie üblich

Reparaturaufwand und Vorsteuer an Lieferantenverbindlichkeiten

Somit ist sichergestellt, dass die Vorsteuer angemeldet wird.

Das Konto Lieferantenverbindlichkeiten gleicht sich über die Zahlungen aus:

Lieferantenverbindlichkeiten an Versicherungsentschädigungen (Ertragskonto bei Zahlung der Versicherung)
Lieferantenverbindlichkeiten an Bank ( Ihre Zahlung der Vorsteuer an die Werkstatt)

Der einzige Unterschied zur Buchung einer Reparaturrechnung besteht schließlich darin, dass der Nettorechnungsbetrag nicht von ihnen, sondern von der Versicherung gezahlt wird.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

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Berufzugehörigkeit:

Die gesetzliche Berufsbezeichung

"Steuerberater" wurde in der

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Berufsrechtliche Regelungen:

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Steuerberatungsgesetz (DVStB)

Berufsordnung (BOStB)

Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

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