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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Verlustrücktrag für Rentner

Guten Tag,
ich habe die Steuererkläung für meinen verstorbenen Vater abgegeben und folgende Bescheid erhalten:
Einkünfte ./. steuerfreier Teil ./. Werbungskosten = Einkünfte = 12.019,-- Euro
./. Sonderausgaben ./. außergewöhnl. Belastungen ergibt
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen: = ./. 9.953,-- Euro
Beträge selbst sind in Ordnung.
Den negativen Betrag wollte ich als Verlustrücktrag für das Jahr 2009 geltend machen, das Finanzamt lehnt ab, mit der Begründung, es können nur negative Einkünfte zurückgetragen werden und nicht das negative zu versteuernde Einkommen.
Ist dies korrekt.
Besten Dank und viele Grüße

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges

Sehr geehrte Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Rücktragsfähig ist nach § 10 d Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) ein negativer Geamtbetrag der Einkünfte.

Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist die Summe der einzelnen Einkünftsarten (unter Berücksichtigung von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben) abzüglich des Altersentlastungsbetrag und des Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende (§ 2 Abs. 3 EStG). Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden somit bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte nicht berücksichtig. Da in Ihrem Fall ein negatives Einkommen in Höhe von ./. 9.953,00 EUR vorliegt, aber der Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von 12.019,00 EUR positiv ist, kann daher kein Verlustrücktrag in das Kalenderjahr 2009 stattfinden. Die Finanzverwaltung hat in diesem Punkt leider recht.

Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
Am Wieksbach 55
33378 Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242/4055666
Fax: 05242/4055677
e-mail: office@illiges-steuerberatung.de
Internet: www.illiges-steuerberatung.de

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Experte für Einkommensteuererklärung

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges