Wohnort Deutschland Arbeitgeber aussereuropaeisch
Oktober 2, 2014 | 30,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Hallo,
ich habe eine Frage. Ich wohne in Deutschland, bekomme aber mein Gehalt aus dem aussereuropaeischen Ausland.
Ich bin viel unterwegs, jedoch nicht mehr als 180 Tage im Jahr.
Meine Frage ist, ob ich in Deutschland Lohnsteuer bezahlen muss? Meine Firma bezahlt fuer mich keine Steuern soviel ich weiss. Es besteht auch kein offizieller Arbeitsvertrag.
Da ich ehrlich durch die Welt gehen will, wuerde ich gerne wissen, wie ich mich zu verhalten habe, ob ich einen Steuerberater aufsuchen muss oder mich beim Finanzamt melden sollte?
Vielen Dank im voraus und beste Gruesse
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz haben, sind Sie hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und zwar mit Ihrem sogenannten Welteinkommen.
In Ihrem Falle erzielen Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Wenn ihr ausländische Arbeitgeber in Deutschland keinen Wohnsitz, keinen gewöhnlichen Aufenthalt, keine Geschäftsleitung oder Sitz und keine Betriebsstätte bzw. ständigen Vertreter hat, ist er nicht verpflichtet für Sie als Arbeitnehmer Lohnsteuer abzuführen. In diesem Fall müssten Sie in Deutschland vierteljährlich selbst zum 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. Einkommensteuervorauszahlungen entrichten. Sie müssten dann gegenüber dem Wohnsitz Finanzamt Ihre voraussichtlichen Einkünfte dem Finanzamt melden, vierteljährlich Vorauszahlungen leisten und dann für das Kalenderjahr bis zum 31.5. des nächsten Jahres eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Ob eventuell Steuerfreiheit durch ein Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt, kann ich mangels Kenntnis der Details Ihrer Tätigkeit nicht sagen.
Aufgrund des speziellen Sachverhalts sollten Sie den Sachverhalt über einen Steuerberater klären lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
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