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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Empfangene Unterhaltsleistungen für Kinder und Stipendium steuerfrei

Hallo, habe einige Fragen zur Einkommenssteuererklärung.

Wo genau in der Einkommenssteuererklärung 2020, werden Unterhaltsleistungen (für Kinder) des seit vier Jahren geschiedenen Ehegatten eingetragen? Diese beziehe ich seit letztem Jahr.

Um die Unterhaltsleistungen für unsere gemeinsamen Kinder einzufordern, musste ich eine Rechtsanwältin engagieren. Kann ich diese Kosten ebenfalls in der Einkommenssteuererklärung geltend machen? Habe gelesen man könnte dies vorsichtig in der Anlage Werbungskosten eintragen. Diese habe ich jedoch als Selbständige nicht. Falls diese Kosten nun absatzbar sind, wo genau kann ich diese angeben?

Ein steuerfreies, erhaltenes Stipendium (steuerfrei nach §3 Nr. 11 EStG)habe ich in der Einnahmen-Überschussrechnung angegeben. Muss ich das auch in der Einkommenssteuererklärung zusätzlich angeben? Falls ja, wo genau?

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Abend,

Unterhaltsleistungen, die Sie für Ihre Kinder beziehen, sind in der Steuererklärung nicht anzugeben. Aufgrund dessen sind allerdings auch Kosten im Zusammenhang mit dem Einfordern des Unterhalts steuerlich nicht abziehbar. Sie können diese Kosten daher nicht geltend machen (auch nicht als Werbungskosten auf der Anlage N). Ehegattenunterhalt (also Unterhalt für Sie) wäre ansonsten nur dann anzugeben, wenn Sie Ihrem Ex-Partner die Anlage U unterschrrieben hätten.

Das steuerfreie Stipendium ist nur in der Anlage EÜR zu erfassen (bitte vergessen Sie hier nicht, auch den Eintrag in Zeile 92 zu machen, damit der Gewinn lt. EÜR dann entsprechend um die steuerfreie Einnahme gemindert wird).

Ich hoffe Ihre Fragen damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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