Empfangene Unterhaltsleistungen für Kinder und Stipendium steuerfrei
Hallo, habe einige Fragen zur Einkommenssteuererklärung.
Wo genau in der Einkommenssteuererklärung 2020, werden Unterhaltsleistungen (für Kinder) des seit vier Jahren geschiedenen Ehegatten eingetragen? Diese beziehe ich seit letztem Jahr.
Um die Unterhaltsleistungen für unsere gemeinsamen Kinder einzufordern, musste ich eine Rechtsanwältin engagieren. Kann ich diese Kosten ebenfalls in der Einkommenssteuererklärung geltend machen? Habe gelesen man könnte dies vorsichtig in der Anlage Werbungskosten eintragen. Diese habe ich jedoch als Selbständige nicht. Falls diese Kosten nun absatzbar sind, wo genau kann ich diese angeben?
Ein steuerfreies, erhaltenes Stipendium (steuerfrei nach §3 Nr. 11 EStG)habe ich in der Einnahmen-Überschussrechnung angegeben. Muss ich das auch in der Einkommenssteuererklärung zusätzlich angeben? Falls ja, wo genau?