Ordentliche Buchung der 1 Regel für mein PKW
November 25, 2020 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ordentliche Buchung der 1% Regel für mein PKW
Ausgangssituation:
1. Bin Nebenberuflich Selbstständig
2. Habe 10.01.2018 ein PKW Gebraucht gekauft für Netto 31932,77€ gekauft. Also Vorsteuer ausbezahlt bekommen
3. Bruttolistenpreis ist 55400€
4. Ich nutze denn PKW ca. 20% Betrieblich und 80% Privat
Die Abschreibung vom Anlagenvermögen für 2018 sind ca. 6600€. Das verstehe ich und bekomme ich in meiner EÜR soweit hin.
Ich habe für 2018 folgende Werte für die Private Nutzung:
- Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer = 5318,40€ (Konto 8924 Private KFZ Nutzung 19%)
- Verw. Gegenst. a. U. o. Ust = 1329,60€ (Konto 8921)
- Umsatzsteuer auf die Private Nutzung = 1010,50€
- Geldkonto = 1800 Privatentnahme = 7658,50€
1. Frage: Ist die vorgestellte Buchung für meine Situation korrekt.
2. Die Private und Betriebliche Nutzung habe ich mit 20% / 80% selber abgeschätzt. Muss ich das jetzt entsprechend auch nachweisen?
3. Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer richtet sich nach der Angabe der Nutzung oder? Also wenn ich 40% Betriebliche Nutzung hätte müsste ich weniger Umsatzsteuer zahlen oder?
Vielen dank für die Antworten im Voraus
Guten Abend und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Fragen möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich müssten Sie für die Bewertung des privaten Nutzungsanteils sämtliche Kosten des Fahrzeugs aus dem Kalenderjahr berücksichtigen. Dazu gehören also neben der Abschreibung auch Kraftstoffkosten, Reparaturaufwand, Steuern und Versicherungen.
Diese Gesamtkosten des Jahres werden dann mit dem privaten Nutzungsanteil (Prozentwert) multipliziert. Betragen diese Kosten z.B. 10.000 EUR netto pro Jahr für Kosten mit Umsatzsteuer und 1000 EUR für Kosten ohne Umsatzsteuer (Steuern, Versicherung) und die private Nutzung 80%, so würden sich folgende Beträge ergeben:
Privater Nutzungsanteil 19%: 10.000 EUR x 80% = 8.000 EUR
Die Umsatzsteuer beträgt dann 19% von 8.000 EUR = 1.520 EUR
Buchung: 9.520 EUR per 1880 an 8921 (auf diesem Konto stehen netto dann 8.000 EUR, 1.520 EUR stehen auf dem Konto USt 19%)
Privater Nutzungsanteil o. USt: 1.000 EUR x 80% = 800 EUR.
Buchung: 800 EUR per 1880 an 8924
Ihre Beträge kann ich anhand Ihrer Angaben leider nicht nachvollziehen.
Der private bzw. betriebliche Nutzungsanteil muss nachgewiesen werden. Hierzu wird ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erforderlich sein. Eine bloße Schätzung wird vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt.
Erhöht sich der betriebliche Nutzungsanteil im Kalenderjahr, so vermindert sich auch die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer aus der Privatnutzung. Je höher der betriebliche Anteil ist, desto geringer fällt dann auch die Umsatzsteuer auf die private Kfz-Nutzung aus.
Ich hoffe Ihre Fragen damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal mit Ihren Rückfragen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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