Auswirkung Zweitjob auf Kurzarbeitergeld
April 8, 2021 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Hallo,
Aktuell befinde ich mich in meinem Hauptjob in Kurzarbeit (Kurzarbeit 0) und hätte nun die Möglichkeit eine weitere sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle anzutreten. Generell ja kein Problem, da diese ja über die Steuerklasse 6 läuft.
Nun müsste ich wissen, ob die Aufnahme der Teilzeitstelle während der Kurzarbeit überhaupt möglich ist, und wenn ja ob und wie diese mit dem Kurzarbeitsgeld verrechnet wird?
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich ist es möglich und zulässig, wenn Sie während des Bezugs von Kurzarbeitergeld einen Nebenjob antreten um Ihr Einkommen aufzubessern. Dabei bliebe der Verdienst aus einem Minijob (bis 450 Euro) bis zum 31.12.2021 anrechnungsfrei.
Ansonsten habe ich bei der Arbeitsagentur in der Hotline nachgefragt. Es erfolgt hier wohl eine komplette Anrechnung des Einkommens aus der Nebenbeschäftigung auf das Kurzarbeitergeld, wenn die Tätigkeit während des Bezugs von KUG aufgenommen wird. Sie würden also dann insgesamt kein höheres Einkommen erzielen. Von daher würde ich dann eher empfehlen, max. einen Minijob bis 450 EUR auszuüben, weil dieser ja wie gesagt bis zum 31.12.2021 anrechnungsfrei ist.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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