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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Schlichte Änderung gegen zuvor geänderten Bescheid

Zur Einkommensteuererklärung 2018 wurde am 04.10.2019 ein Bescheid erlassen. Daraufhin wurde ein Änderungantrag nach § 172 AO gestellt. Am 14.11.2019 wurde diesem Änderungsantrag teilweise entsprochen, im Übrigen ruhte das Verfahren, also ein korrigierter Bescheid vom 14.11.2019 liegt hierzu vor.

Am 14.01.2021 kam ein zweiter Korrekturbescheid, hier sind einige Sachen noch anerkannt, sämtliche Ausgaben aber nicht. Daraufhin wurde in zweiter Änderungantrag nach § 172 AO am 29.01.2021 gestellt.

Am 12.04.2021 hat das Finanzamt einen Verwaltungsakt erlassen (Ablehnung). Begründet war diese Ablehnung damit, dass die Einspruchsfrist gem. § 172 Abs. 1 Satz 2a AO, innerhalb deren ein Änderungsantrag zulässig ist, bereits am 15.12.2019 abgelaufen sei.

Gegen den Verwaltungsakt des FA könnte innerhalb einer Monatsfrist ein Einspruch eingelegt werden.

Über den Urteil des FG Düsseldorf vom 3.11.2016 (Az: 11 K 2694/13 E) habe ich auch gehört: dabei wurde jedoch ein Einspruchsbescheid durch Änderungsantrag nach § 172 AO angegriffen.
Ob ein Änderungsantrag gegen einen vorab durch Änderungsantrag geänderten Steuerbescheid (ohne zuvor Einspruch eingelegt wurde), dazu fand ich nichts.

Meine Fragen:
1. Hat das Finanzamt recht? Wird die Einspruchsfrist so berechnet, wie vorgetragen? (also, nur die "ursprüngliche" Einspruchsfrist aus 2019 zählt? oder ist die Einspruchsfrist des letzten Bescheides vom 14.01.2021 maßgebend, also bis 15.02.2021 war ein Änderungsantrag nach § 172 AO zulässig? somit meins vom 29.01.2021 auch zuässig?)
2. Wenn ich gegen die Ablehnung vom 12.04.2021 einen Einspruch einlege, wird dann das Finanzamt die gesamte Einkommensteuererklärung 2018 vollumfänglich überprüfen dürfen? Oder nur die Punkten, die im Änderungsantrag vom 29.01.2021 angegriffen werden? Dies spielt eine besonders wichtige Rolle, da hier im Fall einer vollumfänglicher Überprüfung eine Verböserung im Raum steht.
3. Wie kann ich gegen den Verwaltungsakt vorgehen, um auf der sicheren Seite bleiben zu dürfen (also, vollumfängliche Überprüfung jedenfalls auszuschließen)?

Bitte zur Beantwortung meiner Fragen auch die Gesetze und/oder Rechtssprechungen auch zitieren. Denn diese eine wesentliche Rolle spielen.

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