Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Steuerrückzahlung Abfindung

Guten Tag,
ich würde gerne wissen, ob ich eine Steuerrückzahlung erwarten kann:
Beschäftigt bis 03/2020. Gehalt für die 3 Monate insgesamt 18900 Euro und Zahlung einer Abfindung in Höhe von 93000 Euro.
Seit dem beziehe ich ALG I, ohne Sperrfrist, also seit April 2020. Falls noch wichtig: Ich bin privat versichert, Steuerklasse I.
Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Krukau

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag Herr Krukau,

vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Leider ist eine pauschale Antwort auf Ihre Frage nicht möglich, weil hierfür viele Informationen fehlen. Es müssten insbesondere bekannt sein:

- Höhe der Lohnsteuer für die Zeit bis 03/2020 (Lohnsteuerbescheinigung 2020)
- Höhe der Lohnsteuer auf die Abfindung
- Höhe des ALG1
- Höhe der Vorsorgeaufwendungen, insbesondere die Höhe der Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und Zuschüsse des Arbeitgebers.

Liegen die Informationen vor, so kann nur eine grobe Berechnung vorgenommen werden, weil das gewährte Honorar nur hälftig an mich weitergezahlt wird. Für 15 Euro brutto kann jedoch keine komplette Steuerberechnung durchgeführt werden. Eine Steuererklärung muss aber aufgrund der Abfindung und des ALG-1-Bezuges ab jeden Fall abgegeben werden, weil in dem Fall eine Verpflichtung besteht. Da das ALG-1 sich erhöhend auf Ihren Steuersatz auswirkt, ist tendenziell eher mit einer Nachzahlung zu rechnen.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater


fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Einkommensteuererklärung

Steuerberater Knut Christiansen

Steuerberater Knut Christiansen

Viöl

Ich beantworte Ihre Fragen zur Immobilienbesteuerung, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, GmbH-Besteuerung, Finanzbuchhaltung, sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Gerne stehe ich Ihnen auch auf anderen Gebieten für Fragen zur Verfügung.

Expertenwissen:
  • Steuererklärung
  • Einkommensteuererklärung
  • Mehrwertsteuer
  • Kapitalvermögen
  • Vorsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Abfindung
  • Jahresabschluss
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Vermietung / Verpachtung
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Bilanz
  • Lohnabrechnung
  • Doppelbesteuerung
  • Immobilienbesteuerung
  • Schenkungssteuer
  • Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit
  • Existenzgründung
  • Steuerberaterkosten
  • Sonstige Frage an Steuerberater
  • Steuerklassen
  • ELStAM
vollständiges Profil