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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Verlustvortrag für Studium im Inland wenn man im Ausland gelebt hat

Ich habe im Jahr 2018 eine Fortbildungsmaßnahme (einen Master of Business Administration) in Deutschland begonnen, war zu dieser Zeit allerdings noch in Österreich beruflich tätig. 2019 bin ich dann nach Deutschland gezogen und wollte nun für das bereits im Jahr 2018 beantragte Studium einen Verlustvortrag beantragen für das Jahr 2018 und es mit meiner Steuererklärung 2019 geltend machen. Nun wurde mir vom Finanzamt gesagt, dass ich für 2018 keinen Verlustvortrag geltend machen kann, da ich in Österreich gearbeitet und gelebt habe. Ich war in Österreich bei den Vereinten Nationen beschäftigt (also von der Einkommenssteuer ausgenommen). Ggf spielt dies eine Rolle. Ich habe von verschiedenen Seiten gehört, dass man einen Verlustvortrag geltend machen kann auch für das Jahr 2018, bin ich in meiner Annahme richtig oder ist die Antwort des Finanzamtes richtig, dass ich keinen Verlustvortrag geltend machen darf.

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung beantworten.

Grundsätzlich könnten Sie den Verlustvortrag nur dann geltend machen, wenn sich für Sie im Jahr 2018 eine Steuerpflicht in Deutschland ergeben hätte. Das wäre nur möglich, wenn Sie in dem Jahr Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland gehabt hätten. Ansonsten können die Verluste nur in dem Jahr geltend gemacht bzw. festgestellt werden, in dem Sie 2018 gelebt haben (Österreich). Eine "Verlustmitnahme" nach Deutschland ist aber nicht möglich. Insoweit würde ich aus der Ferne so urteilen, dass das Finanzamt Recht hat.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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