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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Dienstwagen mit 1 plus 0.03 Prozent Versteuerung und Wahl des Erst bzw Zweitwohnsitzes

Hallo,

Ich habe einen Firmendienstwagen den ich mit 1% Bruttolistenpreis + 0.03% einfacher Kilometer versteuern muss.

Ich wohne derzeit in einer Art Studenten WG (4 Leute in Summe), grob 10km (oder 25min Pendelzeit) von meinem Arbeitsplatz entfernt.
Ich plane mit meiner Freundin in eine gemeinsame Mietwohnung zusammenzuziehen, grob 60km (oder 50min Pendelzeit).

Welche realistischen Möglichkeiten habe ich meine Steuerbelastung zu minimieren?


#1: Erstwohnsitz weiterhin in der näheren Wohnung (Studenten WG), Zweitwohnsitz am neuen Ort (am Zweitwohnsitz fällt keine Zweitwohnsitz-Steuer an):
wie wird vom Finanzamt, meiner Firma oder ähnlichem kontrolliert wo mein „wirklicher Lebensmittelpunkt“ ist?
Wird das Finanzamt oder ähnliches stutzig, wenn ich einen Zweitwohnsitz so nahe am Erstwohnsitz habe?
Bekommt meine Firma die Info vom Finanzamt oder ähnlichem ob ich einen Zweitwohnsitz angemeldet habe?
Mit dem Hauptmieter der Studenten WG verstehe ich mich gut, sprich hab Gestaltungsspielraum.


#2: Ich melde mich nicht um, sprich wohne weiterhin offiziell nur am jetzigen Erstwohnsitz (Studenten WG).
Wie kontrolliert das Finanzamt, Einwohnermeldebehoerde, oder aehnliches ob ich mich am neuen Wohnsitz angemeldet habe?


#3: gibt es andere Möglichkeiten als die beiden oben?
Sofern eine der beiden obigen Ideen, muss ich auf bestimmte Punkte achten (bspw nicht immer an der Tankstelle in der Nähe des Zweitwohnsitzes tanken?)


Vielen Dank, F.

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Fragen möchte ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Beachten Sie bitte, dass diese Beratung eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann und daher keinen verbindlichen Charakter hat. Vielmehr geht es hier um eine erste steuerliche Einschätzung.

#1 Grundsätzlich kann sich die Überprüfung durch Befragung ergeben. Die dann gemachten Angaben führen dann zur Beurteilung, wo sich Ihr Lebensmittelpunkt befindet.
An sich wird das Finanzamt nicht stutzig, wenn Sie einen zweiten Wohnsitz haben, der zwar dicht am Erstwohnsitz liegt, aber wegen der kürzeren Wegstrecke dennoch zu einer Fahrzeitverkürzung auf dem Weg zu Arbeit führt. Sie könnten also ohne weiteres mitteilen, dass Sie in der Woche von der bisherigen Wohnung (WG) gependelt sind, weil die Fahrzeit einfach kürzer ist. Ein Austausch zwischen Firma und Finanzamt erfolgt nicht.

Die Fahrt am Wochenende in die weiter entfernte Wohnung müsste aber von Ihrem Arbeitgeber dann mit zusätzlich 0,002% pro Entfernungskilometer besteuert werden, sofern keine doppelte Haushaltsführung vorliegt bzw. geltend gemacht wird.

#2 Eine Kontrolle erfolgt hier nicht, es sei denn es gibt Auffälligkeiten, die darauf schließen lassen, dass Sie in der anderen Wohnung einen Wohnsitz haben (z.B. Mietvertrag mit unterschrieben). Ansonsten besteht natürlich eine gesetzliche Verpflichtung das Innehaben einer Wohnung anzumelden.

#3 Grundsätzlich wäre Möglichkeit 1 (WG-Zimmer) behalten eher zu favorisieren. Es ist natürlich darauf zu achten, dass Sie dort weiterhin mtl. Miete zahlen und auch dort gemeldet bleiben. Sollten Sie ansonsten regelmäßig an weniger als 15 Tagen/Monat zur Arbeit pendeln, könnten Sie mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass dieser nur die tatsächlichen Fahrten abrechnet. Z.B. bei 10 Tagen im Monat nur 10 x 0,002%.


Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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