Aufhebungsvertrag
November 29, 2010 | 60,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Wenn ich einen Aufhebungsvertrag zum 31.12.2010 ( letztes Gehalt im Dezember 2010 ) unterschreibe und eine Abfindung bekomme, ist es dann möglich, dass die Abfindung erst im Januar 2011 ausbezahtl wird und trotzdem die 1/5 Regelung
greift. ( 2011 kann dann kein Einkommen von der Firma zu
Grunde gelegt werden, Regulierung erst mit der Steurerklärung 2012 ), bzw. bei einem Aufhebungsvertrag zum 31.1.2011 ( letztes Gehalt im Jahnuar 2011 )berechnet dann
die Firma aus steuerlicher Sicht nur das Januargehalt oder wird dieses auf das ganze Jahr 2011 hochgerechnet?
Beispiel: Gehalt 4.000,-- Euro plus Abfindung oder
Gehalt 48.000,-- Euro plus Abfindung
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Es ist möglich, dass die Abfindung erst in 2011 augezahlt wird und dabei auch die Fünftelregelung greift.
Voraussetzung für die Anwendung der Fünftelregelung ist, dass die Abfindung in EINEM Jahr Ihnen zufliesst und Sie durch die Abfindung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mehr erhalten, als Sie bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erhalten hätten. Die anlässlich des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis gezahlte Abfindung muss also die Ihnen bis zum 31.12.2011 entgehenden Einnahmen aus dem Arbeitsverhältnis übersteigen.
Beispiel: Entgehendes Jahresgehalt 2011 12x 4.000 Euro= 48.000 Euro. Die Abfindung liegt bei 60.000 Euro, Fünftelregelung anwendbar. Wenn die Abfindung unter 48.000 Euro liegt, dann gibt es keine Fünftelregelung. Wie gesagt, wenn vertraglich das Ausscheiden auf den 31.12.2010 festgelegt ist, die Abfindung aber erst in 2011 gezahlt wird, dann findet die Fünftelregelung unter den genannten Voraussetzungen Anwendung.
Das Ihnen zusätzlich gezahlte Gehalt von 4.000 Euro wird nach der Monatstabelle abgrechnet.
Ich kann Ihnen hier nur den Rat geben, VOR Unterzeichnung der Abfindungsvereinbarung und VOR deren Auszahlung, sich detailliert durch einen Steuerberater beraten zu lassen. Diese Funkiton kann dieses Forum nicht übernehmen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater/Dipl. Betriebswirt
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