Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Abfindung

Fünftelregelung und Steuersatz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe mit meinem bisherigen Arbeitgeber zu Ende Januar eine Aufhebungsvereinbarung samt Abfindung vereinbart.
Leider muss ich zur Zeit eine leidige Diskussion mit dem Steuerberater meiner
Ex-Firma hinsichtlich der zu veranschlagenden Steuer führen.

Konkret für Steuerklasse I & Kirchensteuerpflichtig:

Mein Jahresgehalt 2010 war 72.000 €. Ich bin zu Ende Januar ausgeschieden so, dass
Mein bis dahin zu versteuerndes Einkommen 6.000 € für 2011 ist. Darüber hinaus wurde eine Abfindung in Höhe von 100.00 € vereinbart.
Damit müsste eine Zusammenballung der Einkünfte vorliegen und die Fünftelregelung zum Greifen kommen. Nach meinen Recherchen und Berechnungen (z.B. http://www.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/abfindungsrechner/) ergibt sich damit eine Steuerlast in der Höhe von ca 22.000 € (Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer).
Der Steuerberater des Ex-Arbeitgebers kommt laut Berechnung durch DATEV allerdings auf eine wesentlich höhere Steuerlast von fast 40.000 €. Anscheinend nimmt DATEV einen fiktiven Verdienst in der Höhe des Vorjahres an und wendet dann erst die Fünftelregelung an. Allerdings habe vor dieses Jahr nicht mehr zu arbeiten.

Können Sie mir bitte erklären welche Berechnung nun richtig ist?

Freundlich Grüße

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Auf Grund Ihrer Angaben gehe ich davon aus, dass die Fünftelregelung Anwendung findet, da die Abfindung in Höhe von 100.000 Euro die entgehenden Einanhmen von 72.000 Euro übersteigt und damit eine Zusammenballung von Einnahmen vorliegt, die zur Anwendung der Fünftelregelung führt. Unter Anwendung der Steuerklasse I (Grundtabelle) und einem Kirchnsteuersatz von 8% ergibt sich:

Lohnsteuer 19.390,00

Soli 1.066,45

Kirchensteuer 1.551,20

Summe der Steuern 22.007,65

Ohne Fünftelregelung:

Lohnsteuer 35.598,00
Soli 1.957,89
Kirchensteuer 2.847,84

Summe der Steuern 40.403,73

Ich vermute, dass dass die Fünftelregelung keine Berücksichtigung gefunden hat.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Abfindung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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