Netto-Abfindung
Sehr geehrter Steuerberater,
ich habe einige Fragen zur Besteuerung einer Abfindung.
-Daten zum Sachverhalt:
Mein Arbeitgeber hatte mir Ende 2010 gekündigt.
Vor dem Arbeitsgericht wurde jetzt im Febr. 2011 ein Vergleich erzielt. Dieser sagt aus, daß
-die Parteien sich einig sind, daß das Arbeitsverhältnis aufgrund ordentlicher arbeitgeberseitiger Kündigung ohne Verschulden des Arbeitnehmers mit Ablauf des 31.12.10 geendet hat,
-das Arbeitsverhältnis bis zum Beendigungszeitpunkt vertragsgemäß abgewickelt wurde,
-der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine soziale Abfindung gem. §§ 9, 10 KSchG in Höhe von € 20.000,00 Brutto zahlt.
Mit anderen Worten, ich ziehe die Klage zurück, erkenne die Kündigung an und erhalte eine Abfindung im Gegenzug. Ich gehe davon aus , daß ich die Abfindung im März 2011 erhalten werde.
-Persönl. Daten:
Steuerkl. I, ledig
Lohnsteuer-Freibetrag 2011 auf Steuerkarte: 17500 €/Jahr;
erhaltenes Gesamtbrutto 2010: € 48.000,- ;
Beziehe seit Dez. 2010 Krankengeld bis vermutlich Juli 2011, danach ggf. ALG I
Beziehe vermutlich ab Juni 2011 eine Berufsuntauglichkeitsrente, welche nach dem Ertragsanteil besteuert werden würde;
Daher ist mir gegenwärtig nicht genau bekannt, welches genaue Jahreseinkommen ich letztlich in 2011 haben werde und wie hoch meine Steuerlast sein wird.
-Fragen:
Generell geht es mir natürlich darum, möglichst viel Netto von der Brutto-Abfindung übrig zu behalten.
1.: Wie stellt sich die Besteuerung meiner Abfindung genau dar und was kann ich tun, um direkt steuersenkend auf die Auszahlung durch den Arbeitgeber einzuwirken?
2.: Krankengeld, ggf. ALG und BU-Rente unterliegen dem Progressionsvorbehalt, soweit ich weiß. Welche Auswirkung hat dies auf eine Besteuerung der Abfindung im März 2011?
3.: Haben Sie sonst noch einen Tip, was ich im Vorfeld der Auszahlung beachten sollte hinsichtlich Kommunikation mit dem Finanzamt u.ä.
Herzlichen Dank für Ihre Antworten!