Maximale Nettoauszahlung
August 12, 2010 | 30,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Ich bekomme demnächst im August nachträgliche Lohnzahlung ca. 15.000,- EUR und eine Abfindung von 24.000,-EUR. Meine Monatliche
Brutto einkommen, 4103,33.
Bin Steuerklasse 3, habe 2 Kinder.
Welche steuerrechtliche Regeln/Verfahren kann ich nehmen, damit ich den höchsten Nettoauszahlung bekommen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Ratsuchender,
bestan Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Sie können die Progression im Rahmen der Gehaltsauszahlung dadruch etwas mindern, dass Sie sich die Abfindung von 24.000 Euro nicht im August 2010 sondern im September 2010 auszahlen lassen. Der Auszahlungsbetrag für die Abfindung würde nach der Splittingtabelle ohne Berücksichtigung einer Kirchensteuer bei Euro 17.199 liegen.
Da Sie für 2010 eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, werden eventuelle Progressionsnachteile die bei der monatlichen Auszahlung jetzt entstehen, letztendlich dann ausgeglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater/Dipl. Betriebswirt
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