Abfindung - Split und Fünftelregelung
März 24, 2010 | 20,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Guten Tag,
folgende Situation:
Arbeitsverhältnis (bestand 5 Jahre) wurde zum 30.06.2009 mit Aufhebungsvertrag beendigt. Derzeit weiterhin ALG1 Bezug (seit 01.07.09)
Arbeitnehmer mit Steuerklasse II, reguläres Jahresgehalt 32k€
Leider wurde die Abfindung von 100k€ gesplittet ausgezahlt, 60k€ zum 30.06.09 und 40k€ folgen zum 31.03.2010.
Die Fünftelregelung wurde demnach nicht angewandt und die 60k€ wie Arbeitslohn steuerlich und SV-pflichtig behandelt.
Gibt es im Rahmen der Steuererklärung die Möglichkeit, zu argumentieren, dass der 2. Teil der Abfindung noch zum Abrechnungszeitraum 2009 gehört (mir hat ein Bekannter was von "Märzklausel" erzählt) und sich somit eine Zusammenballung ergibt, die dann die Anwendung der Fünftelregelung zuliesse?
Falls nicht, gibt es einen anderen Ansatz, um einen ermässigten Steuer/Soli-satz zu veranschlagen bzw. die Situation steuerlich zu optimieren?
Vielen Dank für die Information.
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Leider werden Sie die Fünftelregelung nicht erhalten.
Die Abfindung kann zwar in Raten ausgezahlt werden,fällt aber nur dann unter die Fünftelregelung, wenn dies in EINEM Kalenderjahr geschieht.
Wenn ein steuerpflichtiger Abfindungsbetrag im Jahr 2009 und ein weiterer im Jahr 2010 gezahlt wird, scheidet die ermäßigte Besteuerung aus (BFH Urteil vom 16.3.1993 XI R 10/92 BStBl. 1993 II S. 479).
Die von Ihnen erwähnte "Märzklausel" hat nichts mit der Gewährung der Fünftelregelung zu tun.
Das Entwickeln von steuerlichen Optimierungsvorschlägen kann an Hand Ihrer Angaben nicht durchgeführt werden und ist auch für 20 Euro nicht machbar.
Ich bedauere, Ihnen keine positivere Antwot geben zu können,hoffe aber trotzdem Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Seuerberater/Dipl. Betriebswirt
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