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Frag einen Steuerberater zum Thema Abfindung

Steuernachzahlung

Im Januar 2010 werde ich eine Abfindung von 170.000 Euro erhalten, die mit ca. 30% versteuert werden soll. Für den Rest des Jahres werde ich in einer Transfergesellschaft beschäftigt sein. Meine Lohnsteuerklasse ist IV. Mein Ehepartner wird in 2010 im Angestelltenverhältnis arbeiten. Könnte es sein, dass wir in 2011 Steuern für 2010 nachzahlen müssen und mit welcher Größenordung ist hier zu rechnen?

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Ohne Kenntnis der genauen Einkünfte, auch Ihrer Ehefrau, kann eine Aussage nicht getroffen werden. Hier empfiehlt es sich eventuell, dass Sie in die Steuerklasse III wechseln und Ihre Ehefrau dadurch in die Steuerklasse V kommt.Die Steuerklassenkombination III/V ist so ausgerichtet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge für beide Ehegatten in etwa der gemeinsamen Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte 60% und der in Steuerklasse V eingestufte Ehegatte 40% des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Sie sollten dies durch einen Steuerberater prüfen lassen.

Auf Grund der Steuerprogression ist es aber durchaus möglich, dass es in 2011 für 2010 zu einer Steuernachzahlung kommt. Ob und wie hoch diese Nachzahlung ist, lässt sich nur nach Vorlage aller Einkunftsdaten errechnen und ist mit nur einer Zahl, hier Ihrer Abfindung, nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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Experte für Abfindung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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