Abfindung 2010 auszahlen lassen oder erst im Folgejahr der Kündigung
Sehr geehrter Steuerberater,
Meine Firma hat mir einen Aufhebungsvertrag per 31.12.2010 angeboten.
Das bestehende Arbeitsverhältnis wird unter Wahrung der ordentlichen Kündigungsfrist auf Veranlassung des AG aus betrieblichen Gründen beendet.
Als sozialen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes gem §§9, 10 KSchG würde ich eine Abfindung in Höhe von 68500,- € erhalten.
Mein Jahresarbeitslohn (2009) beträgt:
60700,- €(wird sich in 2010 nicht erhöhen)
Die Abfindung würde im Rahmen der nachfolgenden turnusmäßigen Gehaltsabrechnung mit abgerechnet, also um den 10. Januar 2011 mit der Gehaltsabrechnung für Dezember 2010.
Ich würde in 2011 voraussichtlich keinen Arbeitslohn erhalten, ggf. ALG
Nun meine Fragen an Sie:
1.Ist die Abfindung noch für das Jahr 2010 zu versteuern (plus Bruttojahresgehalt von 60700 €)oder erst im Auszahlungsjahr also 2011?
2.Wenn ich die Abfindung erst 2011 versteuern muss: Kann mein Arbeitgeber trotzdem die 1/5 Regelung anwenden?
3.Wie viel Steuern muss ich voraussichtlich auf die Abfindung zahlen?
4. Grundsätzlich: Was ich für mich steuerlich günstiger: Die Abfindung noch 2010 auszahlen zu lassen oder erst im Jahr nach der Kündigung, also 2011?
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, für die Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichen Grüßen