Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Gewerbemiete

Ich habe einen Mietvertrag welcher fest bis 31.8.2010 geschlossen ist, verlängert sich um 1 Jahr automatisch, wenn nicht 6 Monate zuvor schriftlich gekündigt wird. Da wir einen Sonderpreis hatten wurde noch die Klausel mit aufgeführt, das der Mietzins neu verhandelt wird bei Fortführung des Mietverhältnbisses ab dem 1.9.2010. Im Mietvertrag wurde als Nutzung Büro angegeben, was jedoch zwischenzeitlich nicht mehr ist.
Nun möchte der Vermieter eine höhere Miete ansonsten kündigt er uns fristlos, da wir nun eine andere Nutzung haben.
Geht das so einfach?
Zusätzlich noch die Frage, was ist wenn man sich auf ein neuen Mietzins nicht einigt? Bleibt dann der alte bestehen? Theortisch hätte der Vermieter ja vor 5 Monaten kündigen müssen.

Da wir über kurz oder lang eh raus wollen, stellt sich die Frage wie lange können wir noch ohne das es rein großes Problem wird noch in den Räumen bleiben und nur die 'alte' Miete zahlen.



MfG
Joerg Lindner

Steffan Schwerin

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Wenn der Mieter die mietvertraglich vereinbarte Nutzung ändert, wird der Mietvertrag hinfällig und der Vermieter kann kündigen, zwar nicht fristlos, aber mit 3 Monaten Frist.

Wenn man sich nicht auf einen neuen Mietzins einigen kann, kann der Vermieter kündigen, wenn er Recht auf eine Mieterhöhung hat.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de

Internet: www.raschwerin.de

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