Schimmelbefall Teppichboden & Renovierung
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich besitze eine Eigentumswohnung im EG, direkt über der Zufahrt zur Tiefgarage.Die Kellerdecke ist betoniert und nicht von unten isoliert. Auf dem Estrich wurde 1998 ein PVC- Boden verlegt. Beim Einzug des derzeitigen Mieters wurde die Wohnung renoviert und auf dem PVC-Boden ein Teppichboden mit doppelseitigem Klebeband verlegt.
Mein Mieter wohnt seit 1.04.04 in der Wohnung - die ganzen Jahre hat es noch keine Miterhöhung gegeben. Vor zwei Jahren wollte er schon Laminat in der Wohnung haben, begründete dies damals mit „Feuchtigkeit“ in der Wohnung.
Nun beschwerte er sich sowohl über die feuchte Wohnung und Schimmelbildung - der Teppichboden wäre daran schuld.
Der Mieter behauptet, der Teppichboden sei mit Schimmelsporen vergiftet und er und seine Frau hätten dadurch eine starke Schimmelallergie bekommen.
Er verlangt von mir, dass der Teppichboden nach 5 Jahren gegen einen Laminatboden ausgetauscht wird. Er würde den Laminatboden selbst verlegen. Materialkosten müsste ich bezahlen und zusätzlich 2 Monat Kaltmieten nachlassen.
Sollte der Austausch nicht stattfinden würde er keine Miete mehr bezahlen und ich müsste Ihm eine gleichwertige Wohnung suchen.
Selbst stellte ich in der Wohnung fest, dass 50% Luftfeuchtigkeit bei 20 Grad Raumtemperatur vorliegen – also nichts Außergewöhnliches. Auch konnte ich nicht feststellen, dass der Teppich mit Schimmel befallen wäre.
Ein Gutachter wurde bisher nicht eingeschaltet, meine Absicht wäre es mich gütlich zu einigen aber vorher würde ich schon gerne die rechtliche Situation kennen.
Fragen:
1)Wäre es erforderlich einen Gutachter einzuschalten
1.1)Wenn ja wer muss dann die Kosten hierfür tragen?,
oder ist dies Abhängig vom Ergebnis des Gutachtens ?
2)Bin ich verpflichtet den Boden auszutauschen?
3)Muss ich die Kosten hierbei tragen?
4)Kann er die Miete zu 100% mindern und verlangen,
dass ich Ihm eine Wohnung zusätzlich suche?
Sonstige Fragen:
5)Seit Jahren will ich die Wohnung verkaufen, kann ich die Wohnung bei dieser Gelegenheit ggfls. fristlos wegen den Renovierungsarbeiten kündigen (6mon.Kündigungs frist) z.B. Begründung „Schimmelbefall“ (was der Mieter ja selbst angeblich feststellte)
Was empfehlen Sie in dem Fall?– wie erwähnt wäre mir eine gütliche Einigung am liebsten.
Vielen Dank für eine schnelle Antwort