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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Wasserschaden durch Verantwortung Hauseigentümer

Ich habe folgendes Problem. Ich bin Mieter einer Wohnung. Diese habe ich untervermietet, mit Genehmigung des Hauseigentümers (Untervermietungsgehmigung). Jetzt ist in dem Haus eine stillgelegte Wasserleitung aufgeplatzt. Das Wasser ist in meine Wohnung gelaufen und hat diese unbewohnbar gemacht. Mein Mieter (also der Untermeieter) musste in ein Hotel umziehen, welches ich zunächst für 2 Nächte bezahlt habe. Er muss sich jetzt eine andere Wohnung suchen. Ich habe keine Hauratversicherung, der Untermieter hat diese ebenfalls nicht. Es ist unbestritten, dass der Wasserschaden in die Zuständigkeit des Hauseigentümers fällt.

Jetzt zu meinen Fragen:

1.) Wer bezahlt die Schäden an meinen Möbeln (Wasserschäden)??

2.) Wer bezahlt die Schäden an der versauten Kleidung des Untermieters und an dem Laptop des Untermieters ??

3.) Wer bezahlt den Hotelaufenthalt des Untermieters ??

4.)Kann ich die Miete um 100 % kürzen, bis die Wohnung wieder bewohnbar ist (wird so drei Monate dauern)??

5.) Kann der Verdienstausfall auch gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden ?? (Ich betreibe die Vermietungen gewerblich) Es fehlen drei Mieten, die der Untermieter nicht mehr zahlt.

Stefan Steininger

Guten Tag,

gerne beantworte ich Ihre Frage nach Ihrer Schilderung wie folgt:

Die Hauseigentümer als Vermieter haften für sie Schäden, die durch sie verursacht wurden. Nachdem der Fehler gem. Ihrer Schilderung bei den Eigentümern lag, müssen diese dafür aufkommen.

Hierunter fallen grundsätzlich die von Ihnen genannten Punkte 1-3 und 5.

Wenn die Wohnung unbewohnbar ist, können Sie die Miete bis auf Null für diese Zeit mindern.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Mit freundlichen Grüßen

RA Steininger

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Stefan Steininger